Arbeitsrecht

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Praktikumsverhältnisse

Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 eine Lohnuntergrenze für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer*innen definiert und dabei auch bestimmte Praktikumsverhältnisse berücksichtigt. Ob ein Praktikum dem Mindestlohngesetz unterliegt oder nicht, hängt von Art und Dauer des jeweiligen Praktikums ab. Die Untersuchung greift auf verschiedene Datensätze und Methoden zurück. Eine Datengrundlage, die alle Praktikumsverhältnisse in der hierfür notwendigen Abgrenzung erfasst, liegt nicht vor. Die Studie nutzt darum wissenschaftliche Literatur, unstrukturierte Informationen aus dem Internet und das Wissen von Expert*innen aus eigens durchgeführten Fachgesprächen, um die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Praktika herauszuarbeiten. Die drei Quellen werden zunächst einzeln ausgewertet und anschließend im Sinne einer Triangulation miteinander verglichen und zusammengeführt.