Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 eine Lohnuntergrenze für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer*innen definiert und dabei auch bestimmte Praktikumsverhältnisse berücksichtigt. Ob ein Praktikum dem Mindestlohngesetz unterliegt oder nicht, hängt von Art und Dauer des jeweiligen Praktikums ab. Die Untersuchung greift auf verschiedene Datensätze und Methoden zurück. Eine Datengrundlage, die alle Praktikumsverhältnisse in der hierfür notwendigen Abgrenzung erfasst, liegt nicht vor. Die Studie nutzt darum wissenschaftliche Literatur, unstrukturierte Informationen aus dem Internet und das Wissen von Expert*innen aus eigens durchgeführten Fachgesprächen, um die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Praktika herauszuarbeiten. Die drei Quellen werden zunächst einzeln ausgewertet und anschließend im Sinne einer Triangulation miteinander verglichen und zusammengeführt.
Arbeitsrecht
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Praktikumsverhältnisse
Weitere Publikationen zum Thema
- Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz
- Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
- Der gesetzliche Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz
- Entwicklung des Tarifgeschehens vor und nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
- Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber
- Entwicklung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 – Qualitative Erhebung