Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland per Gesetz ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt, der seither in drei Schritten auf nunmehr 9,35 Euro erhöht worden ist. Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussion und wissenschaftlichen Forschung fokussierte sich bisher vor allem auf Beschäftigungs- und Lohneffekte. Dagegen liegen zur Wirkungsweise des gesetzlichen Mindestlohns auf das Ausmaß und die Organisation von Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung kaum belastbare Informationen vor. Ziel der Studie ist es, den Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Schwarzarbeit sowie illegaler Beschäftigung mit qualitativen Methoden vertiefend zu beleuchten. Hierbei werden sowohl übergreifende als auch branchenspezifische Aspekte analysiert.
Zu den untersuchten Branchen zählen das Gastgewerbe, die Fleischwirtschaft, die Kurier-, Express- und Paketdienste sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Sie zählen gemäß § 2a Absatz 1 des SchwarzArbG neben sieben weiteren Branchen zu den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen. Im Rahmen der empirischen Untersuchung erwiesen sich spezifische Branchenstrukturmerkmale sowie Motivlagen beteiligter Personen- und Unternehmensgruppen als deutlich erklärungskräftiger als der gesetzliche Mindestlohn. Die Evidenz für systematische Zusammenhänge zwischen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dem Ausmaß an sowie der Ausgestaltung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung fällt auf Basis der Studienergebnisse letztlich sehr gering aus.