Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält in der Anlage die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn jemand die Feststellung einer Behinderung beantragt. Sie findet auch im Sozialen Entschädigungsrecht Anwendung. Der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Weiterentwicklung der Grundsätze beratende Sachverständigenbeirat wurde gesetzlich neu zusammengesetzt. Weiterhin wurden einige gesetzliche Änderungen bei der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechtes in die aktualisierte Broschüre eingearbeitet.
Eine aktualisierte Neuauflage der Broschüre ist für 2026 geplant. Die aktuelle Fassung der Versorgungsmedizin-Verordnung finden Sie auf der Website www.gesetze-im-internet.de.
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