Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind Realität – global und auch in Deutschland. Als Zielland für Arbeitsmigration hat Deutschland eine besondere Verantwortung, jeglichen Formen von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vorzubeugen, diese Missstände wirksam zu bekämpfen und die Opfer zu schützen. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) vom 12. Februar 2025 legt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstmals eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vor. Der NAP A/Z enthält 83 Maßnahmen, die den vier Handlungsfeldern (I) Arbeitskräftegewinnung, (II) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung, (III) Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle sowie (IV) Unternehmensverantwortung zugeordnet sind. Des Weiteren haben die Bundesländer insgesamt 125 Maßnahmen in eigener Zuständigkeit entwickelt, die in einem Annex abgebildet werden.
Arbeitsrecht
Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
zur Umsetzung des Protokolls von 2014 zum ILO Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit (1930)