Europa

Menschenhandel und Arbeitsausbeutung aktiv bekämpfen

Das BMAS setzt sich innerhalb der Bundesregierung federführend dafür ein, Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung zu bekämpfen und den Betroffenen zu helfen.

Der Koalitionsvertrag vom März 2018 verpflichtet die Bundesregierung, die Ausbeutung der Arbeitskräfte wirksam zu bekämpfen. So heißt es im Kapitel V (Gute Arbeit): „Unsere Strategie zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Arbeitsausbeutung soll fortgesetzt, verstetigt und intensiviert werden." Und auch im Kapitel XII zur internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik steht die Durchsetzung von Menschenrechten im Fokus (S. 157).

Die Internationale Arbeitskonferenz der ILO hat im Juni 2014 ein rechtsverbindliches Protokoll und eine Empfehlung zur Ergänzung des ILO-Übereinkommens 29 über Zwangsarbeit verabschiedet; Deutschland hat im Juni 2019 die Ratifikationsurkunde an die ILO übergeben.

Die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 11. Oktober 2016 (BGBl. 2016, Teil I Nr. 48 vom 14. Oktober 2016) umgesetzt. Das Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2005 wurde 2012 von Deutschland ratifiziert. Momentan läuft zur Umsetzung dieses Gesetzeswerks in Deutschland bereits die zweite Evaluierung.

Ein erster Schritt zur Schaffung von Unterstützungsstrukturen und der Verbesserung des Opferschutzes war die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2015. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen von Bund und Ländern, der ASMK (Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales), des Bundeskriminalamtes, der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie der Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel und andere beteiligte Akteure wie die Sozialversicherung und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Daneben sind auch zahlreiche Vertreter anderer Staaten und internationale Organisationen wie etwa die ILO, der Europarat, die Europäische Kommission und die OSZE in die Arbeit der B-L AG eingebunden. Außerdem vertreten sind das Deutsche Institut für Menschenrechte, das Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung, die Caritas und Diakonie sowie einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Damit ist bereits ein wichtiger Schritt erfolgt: die Vernetzung und der Austausch aller beteiligten Akteure zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Im Februar 2015 fand im BMAS die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung" statt. Im Jahr 2017 verabschiedete die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein strategisches Konzept zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung als Basis für die künftige Arbeit.

Es beschreibt sechs strategische Ziele:

  1. Prävention ausbauen

  2. Sensibilisierung von Behörden und Identifizierung von Betroffenen verbessern

  3. Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ausbauen

  4. Strafverfolgung stärken - Wirksamkeit des neuen Strafrechts prüfen

  5. Datenlage verbessern

  6. Öffentlichkeit schaffen

Wie geht es weiter?

Auf der Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Strategie zur Bekämpfung des arbeitsausbeuterischen Menschenhandels hat das BMAS im Jahr 2017 eine bei „Arbeit und Leben Berlin e.V.“ (DGB Berlin-Brandenburg) angesiedelte Servicestelle eingerichtet, die den Auf- und Ausbau bundesweiter nachhaltiger Kooperationsstrukturen zur Prävention von Menschenhandel und Zwangsarbeit, zum Schutz Betroffener und zur effektiven Strafverfolgung der Täter unterstützen soll. Sie führt darüber hinaus Schulungen zur Sensibilisierung im Umgang mit Fällen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel durch.

Im November 2018 fand im BMAS ein Workshop zum Thema „Ausbeutung der Arbeitskraft, Zwangsarbeit, Menschenhandel und eine effektive Strafverfolgung - Herausforderungen nach der Reform 2016 meistern" statt. Unter Beteiligung der vom BMAS eingerichteten Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel diskutierten Staatsanwälte aus sechs Bundesländern über die seit 2016 neu geregelten Straftatbestände zu Menschenhandel, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§§ 232-233a StGB). Das BMJV beabsichtigt, die novellierten Strafvorschriften in den Jahren 2020 und 2021 auf ihre Wirksamkeit in der Praxis untersuchen zu lassen. Dieser Zeitpunkt wurde ins Auge gefasst, da dann für eine Evaluierung ausreichendes Fallmaterial zu den geänderten Strafvorschriften vorliegen dürfte. Vor diesem Hintergrund fand im November 2019 ein zweites Treffen der Staatsanwaltschaften im BMAS statt.

Im März 2019 veranstalteten die Bund-Länder-Arbeitsgruppen des BMAS und BMFSFJ ein gemeinsames Forum zur Bekämpfung des Menschenhandels, um den Austausch zwischen den beteiligten Akteuren zu fördern. Themen waren u. a. die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, der Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch sowie die Ausbeutung von Kindern und Kinderhandel.

Im Zuge des neuen Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019 und der damit verbundenen Mandatserweiterung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit um die Straftatbestände des Menschenhandels im Kontext von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft wurde die bestehende Kooperation zwischen der Generalzolldirektion (Direktion VII, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und der Servicestelle intensiviert. Vorgesehen sind insbesondere Schulungen und die Sensibilisierung für die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Hauptzollämtern.

Aufgrund erhöhter Infektionszahlen mit COVID-19 sind die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachtbetrieben in den Vordergrund getreten. Eine im Juli 2020 veröffentlichte Branchenanalyse der Servicestelle analysiert Anzeichen für Ausbeutung und Zwangsarbeit in der Fleischindustrie und Paketbranche und gibt Handlungsempfehlungen zu Prävention, Bekämpfung und Opferschutz.

Auf folgendem Online-Fachportal hat die Servicestelle die Branchenanalyse sowie weitere vielseitige und praxisnahe Materialien und Informationen zu den Themen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zur Verfügung gestellt. Das praktische juristische Glossar trägt dazu bei, die Strafverfolgung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu verbessern. Über eine umfangreiche Datenbank können spezialisierte Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet gefunden werden. Eine Bestandsaufnahme zu landesspezifischen Strukturen zum Schutz Betroffener und zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in den jeweiligen Bundesländern ist auf der interaktiven Bundesland-Übersicht im Fachportal zu finden.

Um die Bekämpfung des arbeitsausbeuterischen Menschenhandels nachhaltig umzusetzen und der Strategie angemessen Rechnung zu tragen, wird die Servicestelle auch über das Jahr 2020 hinaus tätig sein.

Internationale Verpflichtungen

Menschenhandel findet auch grenz- und länderübergreifend statt - und ist deswegen besonders schwierig zu bekämpfen. Umso wichtiger sind die internationale Zusammenarbeit und eine Koordinierung der nationalen Strategien auf europäischer Ebene. Beides soll ausgebaut werden. Eine enge Kooperation findet innerhalb der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und des Ostseerates statt.

Den internationalen Rechtsrahmen für Deutschland geben - neben anderen verbindlichen Rechtsquellen wie das so genannte Palermo-Protokoll (Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität) - die „Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels" von 2005 und die EU-Richtlinie 2011/36 „zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer". Das Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels von 2005 wurde 2012 von Deutschland ratifiziert. Momentan läuft zur Umsetzung dieses Gesetzeswerks in Deutschland bereits die zweite Evaluierung. Die EU-Richtlinie 2011/36 wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 11. Oktober 2016 (BGBl. 2016, Teil I Nr. 48 vom 14. Oktober 2016) umgesetzt. Die Straftatbestände zu Menschenhandel, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§§ 232-233a StGB) wurden darin neu geregelt.

Darüber hinaus hat die ILO das Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit aus dem Jahr 1930 modernisiert. Das völkerrechtlich verbindliche Protokoll wendet sich nun auch gegen Praktiken des Menschenhandels und will die weltweiten Bemühungen zur Abschaffung der Zwangsarbeit verstärken. Deutschland hat am 31. Mai 2019 das Protokoll der ILO von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit (1930) ratifiziert. Durch die Ratifikation des ILO-Protokolls zu einer der wichtigsten ILO-Kernarbeitsnormen (Zwangsarbeit) hat Deutschland auch einen Beitrag zur Ratifikationsinitiative anlässlich des hundertjährigen Bestehens der ILO im Jahr 2019 geleistet und stärkt damit die Rolle der ILO im multilateralen System und die effektive Durchsetzung von internationalen Arbeits- und Sozialstandards.