Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 beschlossen, den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der "Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen. Derzeit erhalten Menschen aus der Ukraine bei Bedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder, wenn sie nicht erwerbsfähig sind, Leistungen der Sozialhilfe.
Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen zahlen bereits heute in die Sozialkassen ein, lindern den Fachkräftemangel und bringen sich in unsere Gesellschaft ein. Auch mit dem Rechtskreiswechsel bleibt es das Ziel der Bundesregierung, die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft zu ermöglichen.
Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Geflüchtete werden mit dem Gesetz verpflichtet, sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Die Arbeitsagenturen werden sie hierbei unterstützen. Zeigen die Geflüchteten keine Eigenbemühungen, soll ihnen eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden. Falls eine Vermittlung in Arbeit wegen fehlender Sprachkenntnisse nicht möglich ist, sollen die Geflüchteten zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Der Rechtskreiswechsel wird für die Leistungsberechtigten wie auch für die Verwaltungen möglichst aufwandsarm und praktikabel erfolgen. Hierzu enthält der Gesetzentwurf Übergangsregelungen, um aufwändige Erstattungsverfahren zu vermeiden.