Dieser Gesetzesentwurf dient der Umsetzung einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages für die 21. Wahlperiode. Dieser sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind."
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
Noch nicht veröffentlicht.
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Referentenentwurf