Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz beschlossen, das die europäische Maschinenverordnung in Deutschland durchführbar macht und damit wesentlich zur Planungssicherheit der deutschen Wirtschaft beiträgt.
Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Regelung zur Entfristung des ansonsten Ende 2025 auslaufenden Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz). Eine zum Jahreswechsel 2023/2024 von der Bundesregierung vorgelegte Evaluierung zeigt, dass die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in dieser Branche wirkt. Die Entfristung der Regelung ist ein weiterer Baustein zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und des fairen Wettbewerbs in der Paketbranche.
Mit dem am 23. November 2019 in Kraft getretenen Paketboten-Schutz-Gesetz wurde die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge für die stark wachsende Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt. Ziel des Gesetzes war es, Paketdienstleister durch die Einführung der Generalunternehmerhaftung zu einer sorgfältigeren Auswahl der von ihnen beauftragten Nach- bzw. Subunternehmer anzuhalten. Dadurch sollten Missstände in der Branche wie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bekämpft und die Solidargemeinschaft vor Beitragsausfällen geschützt werden.
Die Regelung wurde zunächst mit einer befristeten Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Nach heutigem Kabinettsbeschluss soll sie entfristet werden und geht jetzt ins parlamentarische Verfahren.
Paketboten arbeiten hart, um uns das Leben zu erleichtern. Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz aus dem Jahr 2019 haben wir Missbrauch und mangelnder Zahlungsmoral einen Riegel vorgeschoben. Die Regelung fördert den fairen Wettbewerb in der Branche und hat zu mehr ordentlicher Beschäftigung geführt. Deshalb entfristen wir die Regelung jetzt, damit die Paketbotinnen und Paketboten weiter von dieser positiven Entwicklung profitieren.