Der Entwurf enthält die notwendigen nationalen Regelungen zur Durchführung der EU Maschinenverordnung 2023/1230. Diese wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und gilt ab dem 20. Januar 2027 direkt und unmittelbar in der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmte Teile gelten jedoch bereits heute und müssen in Deutschland durchführbar gemacht werden.
Die EU Maschinenverordnung enthält die wesentlichen Vorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen. Sie verfolgt das Ziel gleicher Marktzugangsvoraussetzungen und fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Maßes an den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von Personen.
Das Gesetz enthält die notwendigen Bestimmungen zur Durchführung der EU Maschinenverordnung, wie beispielsweise die Festlegung der Deutschen Sprache für bestimmte Dokumente (z. B. die Betriebsanleitung).
Zudem enthält der Entwurf die Entfristung der Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes. Die Evaluierung dieses zunächst befristet eingeführten Gesetzes hat gezeigt, dass die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge für die stark wachsende Kurier-, Express- und Paketbranche ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Missständen wie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist. Sie führt dazu, dass Postdienstleister ihre Subunternehmer sorgfältiger auswählen können. Das dient mittelbar auch dem Schutz der Beschäftigten in dieser Branche.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es soll, mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Einige Regelungen sind jedoch erst ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Noch nicht veröffentlicht.
Abschluss der Verordnung
Noch nicht veröffentlicht.
Regierungsentwurf
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Noch nicht veröffentlicht.
Referentenentwurf