Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese, und der Generaldirektor des israelischen Ministeriums für soziale Gleichheit, Avi Cohen, haben am 18. Juli 2019 ihre Gespräche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin zur rentenrechtlichen Berücksichtigung von Arbeit in Ghettos in der Zeit des Nationalsozialismus fortgeführt. Anlass des Treffens waren die Ergebnisse historischer Prüfungen zur Einordnung bestimmter Orte in Rumänien als Ghettos. Erstmalig gab es dazu in den vergangenen Monaten eine direkte Kooperation zwischen Deutschland und Israel auf Fachebene.
Es ist der gesamten Bundesregierung und mir persönlich ein Herzensanliegen, dass die Überlebenden des Holocaust die ihnen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - kurz ZRBG - zustehenden Renten schnell und unbürokratisch erhalten. Durch die Anerkennung von 18 weiteren Orten in Rumänien als Ghettos können weitere hochbetagte, vom Schicksal der NS-Zeit gezeichnete Menschen nun ebenfalls eine Rente für ihre Arbeit im Ghetto bekommen
, so die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese. Dies ist das Ergebnis einer sehr konstruktiven deutsch-israelischen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Rentenversicherung, dem israelischen Ministerium für soziale Gleichheit und der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem. Das ist ein wegweisender Schritt.
Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist 2002 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, um für diejenigen, die in der Zeit des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, die Zahlung einer Rente zu ermöglichen. Sie wird auch ins Ausland gezahlt. Anlass für das Gesetz war die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es hatte 1997 in mehreren Grundsatzurteilen entschieden, dass eine in einem Ghetto aufgenommene Tätigkeit nicht immer als Zwangsarbeit zu bewerten ist, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem deutschen Rentenrecht berücksichtigt werden kann.
Welche Orte als Ghettos im Sinne des ZRBG anerkannt sind, verzeichnet die Bundesregierung in der sogenannten Ghetto-Liste des Bundesministeriums der Finanzen. Diese wird fortlaufend auf Grundlage neuester Erkenntnisse überprüft und aktualisiert. Sie ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht.
Nach Gesprächen in Israel, die das Bundesministerium für Finanzen für die deutsche Seite führte, konnte die Unterstützung Yad Vashems gewonnen werden. Von den dortigen Experten wurden die Bedingungen in mehreren Orten in Rumänien geprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage können nunmehr weitere Orte der Ghettoliste hinzugefügt werden. Die Ghettoliste wird umgehend entsprechend aktualisiert.
Die Anerkennung ermöglicht die Bewilligung von Ghettorenten für die Arbeit an den neu aufgenommenen Orten durch die Deutsche Rentenversicherung, die dann bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen rückwirkend von Juli 1997 an geleistet werden können.
Für im Ghetto geleistete Arbeit können ehemalige NS-Verfolgte neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 Euro nach der sogenannten Anerkennungsrichtlinie erhalten. Für Personen, denen zwar Ghetto-Beitragszeiten anerkannt wurden, die aber die erforderliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, wird zusätzlich nach dieser Richtlinie ein Rentenersatzzuschlag von einmalig 1.500 Euro gezahlt.