Rente

Rentenversicherung-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz

Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter gut abgesichert sein, das ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dabei das tragende Fundament dieser Absicherung. Damit die Beitrags­zahlerinnen und Beitragszahler auch weiterhin auf das System vertrauen können und gleichzeitig finanziell nicht übermäßig belastet werden, bedarf es immer wieder Anpassungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz sowie dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz wird vor allem die finanzielle Absicherung für Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 1MB] 12.07.2018 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 418KB] 28.08.2018 Gesetz ist verkündet 04.12.2018 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung wird für den absehbaren Zeitraum bis 2025 eine doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent und den Beitragssatz bei 20 Prozent eingeführt.
  • Der Bund leistet in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Höhe von zunächst 500 Millionen Euro je Jahr an die allgemeine Rentenversicherung als Finanzierungssockel.
  • Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden besser abgesichert, indem das Ende der Zurechnungszeit für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten verlängert wurde.
  • Elternteile erhalten künftig für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.
  • Die Obergrenze der Beitragsentlastung wird auf 1.300 Euro angehoben und es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.

Dokumentation

04.12.2018: Gesetz

28.08.2018: Regierungsentwurf

12.07.2018: Referentenentwurf

Stellungnahmen