Teilhabe

Bundesteilhabegesetz

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt. Gleichzeitig werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Dem Grundsatz "nichts über uns – ohne uns" folgend, hatte das Bundesministerium vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer "Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz" durchgeführt, der auf www.gemeinsam-einfach-machen.de dokumentiert ist.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 5MB]

26.04.2016

Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 3MB]

23.06.2016

Gesetz ist verkündet [PDF, 964KB]

23.12.2016
Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

In Folge des Bundesteilhabegesetzes wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), also das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, neu gefasst. Ein Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:

Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen

Im ersten Teil des SGB IX ist das allgemeine Leistungsgesetz für Rehabilitationsträger festgelegt. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird dieser Teil 1 gestärkt und verbindlicher ausgestaltet. Konkret bedeutet dies:

  • Die Regelungen zur Zuständigkeit, zur Bedarfsermittlung, zum Teilhabeplanverfahren und zu den Erstattungsverfahren der Rehabilitationsträger untereinander werden geschärft und für alle Rehabilitationsträger verbindlich ausgestaltet.
  • Das BTHG etabliert eine ergänzende und von den Leistungserbringern und Leistungsträgern unabhängige Teilhabeberatung zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.
  • Die Leistungskataloge zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur sozialen Teilhabe werden präzisiert und erweitert.

Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)

Das Eingliederungshilferecht als besondere Leistung für Menschen mit wesentlichen Behinderungen wird nun nicht mehr als Sozialhilfeleistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erbracht, sondern ist als eigenes modernes Teilhaberecht im SGB IX verankert. Menschen mit Behinderungen müssen nicht mehr erst finanziell bedürftig werden oder es bleiben, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten. Zudem sollen Art und Qualität der Leistungen nicht mehr davon abhängig sein, ob ein Mensch in seiner eigenen Wohnung oder gemeinsam mit anderen in einer Wohngemeinschaft oder einer Wohneinrichtung, der besonderen Wohnform lebt. Leistungsberechtigten wird eine individuelle Lebensführung ermöglicht, die eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert. Sie sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und -führung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Darüber hinaus soll die Eingliederungshilfe Leistungsberechtigten eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Dazu soll ihnen eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende schulische Bildung und Weiterbildung zur beruflichen Förderung ermöglicht werden, die ihnen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet.

Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)

Die Änderungen in Teil 3 umfassen in erster Linie die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts. Dies betrifft z.B. die Feststellung einer Behinderung als auch die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises und die Gewährung von sonstigen Hilfen. Darüber hinaus bringt die Neufassung Verbesserungen der Mitwirkungsmöglichkeiten für Menschen mit, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.

Dokumentation

23.12.2016: Gesetz

23.06.2016: Regierungsentwurf

26.04.2016: Referentenentwurf

Stellungnahmen

Weitere Informationen