Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich nun konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollte damit verbessert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Die Umsetzung der Reform wurde intensiv mit mehreren Projekten begleitet und untersucht.
Der nun vorgelegte Bericht enthält eine Vielzahl wichtiger Einblicke, etwa zu den Wirkungen der Reform auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder den finanziellen Auswirkungen für die Träger der Eingliederungshilfe.
Die Befunde stellen jedoch einen Zwischenstand dar. Angesichts einer verzögerten Umsetzung des BTHG unter anderem aufgrund schwieriger Aushandlungsprozesse und der Covid-19-Pandemie lassen sich eine Reihe von Fragestellungen noch nicht vollumfänglich beantworten. Das BMAS hat Begleit- und Forschungsprojekte daher zum Teil um zwei Jahre verlängert.
Hier können Sie den Bericht von der Website des Deutschen Bundestages herunterladen.