- Öffentliche Arbeitsvermittlung durch die Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Private Arbeitsvermittlung
- Vermittlungsunterstützende Leistungen
Unter den Leistungen der Arbeitsförderung ist die unentgeltliche, öffentliche Arbeitsvermittlung ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Sie gehört zum Kern moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Bei der Unterstützung arbeitsuchender Menschen können aber auch private Arbeitsvermittler einen Beitrag bei der Suche nach einer Beschäftigung leisten.
Öffentliche Arbeitsvermittlung durch die Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Menschen, die sich beruflich verändern möchten oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollten sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Je früher mit Bewerbungs- und Vermittlungsbemühungen begonnen wird, umso wahrscheinlicher ist, dass Arbeitslosigkeit vermieden oder zumindest verkürzt werden kann. Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind sogar verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Dies gilt jedoch nicht bei einer betrieblichen Ausbildung.
Die Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die Leistungen der Agentur für Arbeit
Die Vermittlung in den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter beginnt in der Regel mit der Feststellung der für die Vermittlung erforderlichen beruflichen und persönlichen Merkmale, Fähigkeiten und der Eignung (Potenzialanalyse). Zusammen mit der bzw. dem Arbeitsuchenden wird eine Vermittlungsstrategie erarbeitet und in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Die gemeinsam erarbeitete und unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung stellt sicher, dass die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter individuelle Angebote unterbreitet und mit der oder dem Arbeitsuchenden vereinbart, welche Anstrengungen von ihr oder ihm selbst im Rahmen des Eingliederungsprozesses erwartet werden. Die Eingliederungsvereinbarung soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können interessierte Ausbildung- und Arbeitsuchende selbst unmittelbar nach freien Stellen suchen und Ihr Bewerberprofil, auf Wunsch auch anonym, veröffentlichen.
Private Arbeitsvermittlung
Bei der Suche nach einer Beschäftigung kommen nicht nur die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter in Frage. Arbeitsuchende können auch private Arbeitsmarktdienstleister ihrer Wahl mit der Vermittlung in Beschäftigung beauftragen. Durch die Einschaltung von privaten Arbeitsmarktdienstleistern können sich zusätzliche Chancen auf eine neue Beschäftigung ergeben. Die Inanspruchnahme eines privaten Vermittlers ist freiwillig.
Private Arbeitsvermittler benötigen eine Gewerbeanmeldung und können bei einer erfolgreichen Vermittlung in eine Beschäftigung eine Vergütung auch von Arbeitsuchenden verlangen. Es sind ausschließlich Erfolgshonorare zulässig. Für Arbeitsuchende ist die zulässige Vergütung jedoch auf einen Höchstbetrag (2.000 Euro) begrenzt. Für bestimmte Berufe oder Personengruppen lässt das geltende Recht die Zahlung eines Honorars von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, das sich am Arbeitsentgelt für die vermittelte Tätigkeit orientiert. Dies sind insbesondere Künstler, Berufssportler, Au-pairs, Artisten und Fotomodelle. Für die Leistungen zur Ausbildungsvermittlung dürfen nur vom Arbeitgeber Vergütungen verlangt oder entgegengenommen werden.
Vermittlungsunterstützende Leistungen
Die Vermittlungstätigkeiten der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter werden oftmals durch Eingliederungsleistungen unterstützt. Dazu steht eine Vielzahl an Instrumenten zur Verfügung (z.B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Gelegentlich mangelt es an der Qualifikation der Arbeitsuchenden, für diesen Fall stehen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung zur Verfügung. Arbeitgeber können bei der Einstellung von Personen, deren Eingliederung erschwert ist, einen Eingliederungszuschuss erhalten. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit die Aufnahme einer Selbständigkeit durch Arbeitslose fördern.
Die Leistungen der Agenturen für Arbeit zur Eingliederung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt können größtenteils auch für erwerbsfähige leistungsberechtigte Arbeitsuchende durch die Jobcenter (SGB II) erbracht werden. Den Jobcentern stehen jedoch weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die den besonderen Bedarfslagen dieser Personen entsprechen.