Der Lenkungsausschuss der Stiftung Härtefallfonds hat am 5. November 2025 festgestellt, dass der Zweck der Stiftung erreicht ist und die Stiftung beendet wird. Der Zweck der Stiftung Härtefallfonds, wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler für die von ihnen empfundenen Benachteiligungen durch Gewährung eines finanziellen Ausgleichs zu unterstützen, ist erfüllt. Die Geschäftsstelle der Stiftung hat in den letzten gut zwei Jahren fast 169.000 Anträge bearbeitet und die Stiftungsleistung an 57.093 Personen ausgezahlt. Bis zum Jahresende wird die Stiftung abgewickelt und die Geschäftsstelle geschlossen.
Härtefallfonds
Der Bund hat eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler errichtet. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Stiftung Härtefallfonds ist beendet
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Leistung der Stiftung und Voraussetzungen
Berechtigte konnten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Bei Wohnsitz am 7. März 2023 in einem Bundesland, das der Stiftung beigetreten ist, war eine Leistung von 5.000 Euro möglich.
Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Stiftung Härtefallfonds zusammengefasst.
Über die Stiftung
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 beschlossen, eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler zu errichten. Die Stiftung wurde am 7. März 2023 errichtet und wird derzeit aufgelöst.