Örtliche Zuständigkeit nach dem OEG bei Mehrfachtaten bzw. mehraktigen Geschehensabläufen nach dem Rundschreiben des BMA vom 25. Februar 2002, IVc2-62036-2
hier: Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des letzten Teilakts bzw. hinsichtlich der letzten Gewalttat
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