Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2014 - Anlage:
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Sozialversicherung
Rundschreiben Soziale Entschädigung - SER 3-54 111/1
Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2014