Neufassungen der Nummern 5.1 und 5.2 der „Anhaltspunkte zur Anwendung des § 25c Absatz 3 Satz 1 BVG bei der Übernahme von Kostenbeiträgen zu Veranstaltungen im Rahmen der Altenhilfe der Kriegsopferfürsorge nach § 26e BVG"
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Sozialversicherung
Rundschreiben Soziale Entschädigung - Vb 1 – 54 279 / 3
Neufassungen der Nummern 5.1 und 5.2 der „Anhaltspunkte zur Anwendung des § 25c Absatz 3 Satz 1 BVG bei der Übernahme von Kostenbeiträgen zu Veranstaltungen im Rahmen der Altenhilfe der Kriegsopferfürsorge nach § 26e BVG"