Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2009 - Anlage
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Sozialversicherung
Anlage zum Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 15. April 2009 - IV c 3 - 47111/1
Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2009 - Anlage