Beitragsentrichtung bei nachträglicher Anerkennung eines Versorgungsanspruches oder irrtümlicher Leistungsgewährung nach bereits anerkanntem Versorgungsanspruch
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Rundschreiben Soziale Entschädigung - IVc 3- 47 115 /47 124
Beitragsentrichtung bei nachträglicher Anerkennung eines Versorgungsanspruches oder irrtümlicher Leistungsgewährung nach bereits anerkanntem Versorgungsanspruch