Versorgung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, die in Staaten Ost- und Südosteuropas leben, nach § 64e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit der Auslandsversorgungsverordnung (AuslVersV)
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Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 17. Juni 2009 - IVc 2 - 47639/09
Versorgung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, die in Staaten Ost- und Südosteuropas leben, nach § 64e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit der Auslandsversorgungsverordnung (AuslVersV)