Gegenseitigkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 3 OEG im Verhältnis zu Usbekistan
Jetzt herunterladen [PDF, 20KB]Download
Sozialversicherung
Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
Gegenseitigkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 3 OEG im Verhältnis zu Usbekistan