Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche in den neuen Ländern ab 1. Juli 2009
Jetzt herunterladen [PDF, 21KB]Download
Sozialversicherung
Anlage zum Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 15. April 2009 - IV c 3 - 47111/2
Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche in den neuen Ländern ab 1. Juli 2009