Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat heute (8. Dezember 2022) den ersten Bericht zur Obdach- und Wohnungslosigkeit veröffentlicht.
Der Bericht ist Teil des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) und soll alle zwei Jahre erscheinen. Der Bericht stellt Informationen über Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit in der Bundesrepublik bereit, um daraus Handlungsoptionen zu entwickeln, mit denen im Rahmen eines Nationalen Aktionsplanes die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwunden werden kann.
Nicht jeder schläft auf der Straße
Derzeit sind 262.600 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. 38.500 Personen leben tatsächlich auf der Straße, die anderen finden privat Unterkunft oder in öffentlichen Einrichtungen.
Über alle drei Gruppen hinweg sind knapp zwei Drittel (63 %) der wohnungslosen Personen männlich.
Wohnungslose Personen ohne Unterkunft sind mehrheitlich männlich (79 %), im Durchschnitt 44 Jahre alt und überwiegend alleinstehend (79 %).
Von den verdeckt wohnungslosen Personen sind 60 % männlich und 71 % alleinstehend. Das Durchschnittsalter beträgt 35 Jahre.
Untergebracht wohnungslose Personen sind im Durchschnitt 32 Jahre alt. 62 % von ihnen sind männlich, der Anteil der Alleinstehenden liegt hier nur bei 41 %. 56 % aller wohnungslosen Personen haben eine ausländische Nationalität.
Ursachen und Hilfe
Fast die Hälfte (47 %) der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft und der verdeckt wohnungslosen Menschen, die schon einmal eine eigene Wohnung besaßen, haben ihre Wohnung ausschließlich bzw. auch aufgrund von Mietschulden verloren. Ebenso viele Personen (47 %) haben sich nicht um Hilfe bemüht, um den Wohnungsverlust abzuwenden. Von denen, die sich (erfolglos) Unterstützung gesucht haben, hat jeweils ein gutes Drittel das Jobcenter (38 %), die Stadt (37 %) oder eine Beratungsstelle (33 %) um Hilfe gebeten.
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch II und XII Möglichkeiten der Unterstützung von Personen vorgesehen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Geht bei einem Gericht etwa eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund von Mietschulden ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Jobcenter bzw. dem zuständigen Träger der Sozialhilfe dies unverzüglich mit, sodass die Möglichkeit besteht zu helfen bzw. den Wohnraum zu sichern. Im Wohnungslosenbericht werden die sozialstrukturellen Merkmale der drei Gruppen wohnungsloser Menschen analysiert. Zudem werden die politischen Handlungsansätze vorgestellt, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und bis zum Jahr 2030 zu beseitigen.
Hier finden Sie den Wohnungslosenbericht 2022 zum Herunterladen.