Mit dem Teilhabesurvey hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissenschaftliches Neuland betreten. Die groß angelegte Panelbefragung hat zum Ziel, repräsentative Daten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen, die das neue, menschenrechtsorientierte Verständnis von Behinderung aus der UN-Behindertenrechtskonvention beziehen.
Behinderung wird demzufolge nicht länger als ein individuelles körperliches oder auch psychisches Defizit einzelner Menschen begriffen bzw. dargestellt, sondern als Ergebnis der Wechselwirkung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit der sozialen oder physischen Umwelt. Führt dieses – auf der individuellen Ebene gemessene – Wechselspiel zu längerfristigen Teilhabeeinschränkungen, liegt eine Behinderung vor. Die Erhebung erfolgt in größtmöglicher Anlehnung an die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, kurz ICF, WHO 2005).
In der ersten und der zweiten Welle (2017-2021 sowie 2023-2024) wurden rund 27.000 Personen mit und ohne Beeinträchtigungen und Behinderungen zu ihrer Teilhabe in allen wichtigen Lebensbereichen befragt. Ein großer Mehrwert des Teilhabesurvey liegt darin, dass systematisch auch Personenkreise in die Befragung einbezogen wurden, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen oft nicht selbst zu Wort kommen – etwa Menschen, die in besonderen Wohnformen bzw. Einrichtungen leben, Menschen mit Hör- und Sprechbeeinträchtigungen oder mit schweren psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Mit der Durchführung der ersten beiden Wellen wurde das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn beauftragt.
Die Daten der ersten Welle des Teilhabesurvey (Feldphase 2018-2020) können von Forschenden seit Januar 2025 über das Forschungsdatenzentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (FDZ-BAuA) abgerufen werden.