Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Durchführung einer "Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" beauftragt. Dabei handelt es sich um die erste in Deutschland bundesweit repräsentative Erhebung zu den Lebensumständen behinderter Menschen.
Nach dem 2013 veröffentlichten ersten Teilhabebericht der Bundesregierung reicht eine Auswertung bereits vorliegender Daten in Zukunft nicht aus, um Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen. Artikel 31 der UN-BRK enthält die "Verpflichtung zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die [...] ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen".
Die Grundlagen für die Repräsentativ-Studie zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat das BMAS von den Hochschulen Bielefeld und Erlangen/Nürnberg erarbeiten lassen. (Siehe Link).
Das Konzept für eine Repräsentativbefragung sieht qualitative und quantitative Methodenbausteine vor und beschreibt Verfahren für die Einbeziehung von Personengruppen, die bisher nicht in Befragungen einbezogen wurden (z.B. Menschen, die in Einrichtungen leben, oder Menschen mit schwerwiegenden Kommunikationseinschränkungen).
Ein erster Pretest des Befragungsinstruments wurde von Frau Professorin Dr. Wacker (Technische Universität München) Herrn Professor Dr. Schäfers (Hochschule Fulda) und Ulrich Schneekloth (TNS Infratest) durchgeführt (Siehe Link).
Das Projekt ist anspruchsvoll. Befragt werden:
- 16.000 Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten,
- 5.000 Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben,
- 1.000 Menschen mit speziellen Kommunikationserfordernissen und
- 5.000 Menschen ohne Behinderung als Kontrollgruppe.
2021 soll die Auswertung der erhobenen Daten abgeschlossen sein. Über den Fortschritt der Arbeiten und über erste Ergebnisse wird jährlich berichtet werden.
Die Fragestellung der Befragung ist aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet. Alle wichtigen Lebensbereiche werden daraufhin untersucht, inwiefern Teilhabe gelingt und wo wir auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft stehen.
Der Teilhabesurvey hat den Anspruch, Menschen mit Behinderungen im Sinne einer partizipativen Forschung einzubeziehen. Die soll auf drei Ebenen geschehen:
- Einsetzung eines inklusiven Expertengremiums bei infas
- Erprobung der Instrumente zusammen mit behinderten Menschen
- Inklusiver Workshop zur Auswertung und Interpretation der Befunde
Ein wissenschaftlicher Beirat wird das Vorhaben durch eine kritisch-konstruktive Diskussion begleiten und in Fragen der Umsetzung beraten.