Seit 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Wer jahrzehntelang mit einem unterdurchschnittlichen Verdienst gearbeitet und verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann eine höhere Rente erhalten. Rund 1,1 Mio. Rentenzahlungen wurden zum Stichtag 31. Dezember 2022 durch einen individuell berechneten Zuschlag aufgestockt.
Wer hat einen Anspruch auf die Grundrente?
Anspruch auf einen vollen Grundrentenzuschlag besteht, wenn mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Der Verdienst muss bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben. Im Einstiegsbereich ab 33 Jahren Grundrentenzeiten wird ein aufwachsender Zuschlag berechnet; der durchschnittliche Verdienst muss hier entsprechend niedriger liegen.
Muss ich einen Antrag stellen?
Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden, die Überprüfung der Grundrentenberechtigung läuft automatisch. Die Rentenversicherung hat bis Ende 2022 bei rund 26 Mio. Renten geprüft, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist. Wer Anspruch auf Zahlung eines Grundrentenzuschlags hat, wurde entsprechend informiert.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Berechnung, Anspruchsprüfung und Auszahlung der Grundrente.