- 1. Das Wichtigste in Kürze
- 2. FAQs zur dauerhaften Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent
- 3. FAQs zu den weiteren rententechnischen Neuregelungen
- 4. FAQs zum Generationenkapital
- Weitere Informationen
1. Das Wichtigste in Kürze
1.1 Was ist das Ziel und was sind die zentralen Bausteine des Gesetzes
Das Ziel ist, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands derzeit finanziell stabil aufgestellt. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2018 bei 18,6 Prozent und das Rentenniveau liegt ebenfalls stabil bei gut 48 Prozent. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau allerdings demografiebedingt nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen als bei einem stabilen Niveau. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden, um so auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken.
Der demografische Wandel stellt mit dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre in die Rentenbezugsphase eine Herausforderung für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Um einen dauerhaften Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, wird eine Stiftung mit der Bezeichnung "Generationenkapital" errichtet und damit der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. Der Stiftung sollen Darlehen des Bundes und Eigenmittel zur Unterlegung eines substanziellen, kapitalgedeckten Finanzierungsbausteins zugeführt werden. Die nach Abzug der Zinsen für die Darlehen des Bundes resultierenden Erträge sollen ab Mitte der 2030er Jahre zweckgebunden ausschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung in einem Umfang von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich zufließen und den Anstieg des Rentenversicherungsbeitragssatzes dämpfen. Auf diese Weise soll der zunehmenden finanziellen Herausforderung der gesetzlichen Rentenversicherung begegnet werden.
1.2 Wer profitiert vom Rentenpaket II?
Nach geltendem Recht würde das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 auf 44,9 Prozent absinken. Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird dieses Absinken verhindert, wovon sowohl die heutigen als auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner profitieren, also die heutigen Beitragszahler.
Zur Entlastung der Beitragszahler trägt auch das Generationenkapital bei. Das Generationenkapital stellt eine Kapitalanlage des Bundes zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeitragssätze dar. Mit Investitionen am Kapitalmarkt sollen Erträge entstehen, die die Beitragssatzentwicklung dämpfen. Die Beitragszahlenden profitieren ebenso von diesen Erträgen wie die Steuerzahler, da Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung der Beitragssatzentwicklung folgen.
1.3 Was bedeutet die Niveauverlängerung für die Rentnerinnen und Rentner in Euro und Cent?
Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird das Absinken auf unter 45 Prozent verhindert. Dadurch fällt eine Rente im Jahr 2040 von beispielsweise 1.500 Euro um nahezu 100 Euro höher aus. Das sind gut 6 Prozent mehr Rente als ohne dieses Rentenpaket. Von der Haltelinie für das Rentenniveau profitieren damit insbesondere künftige Rentner, also auch die heutigen Beitragszahler.
1.4 Wie lange gilt die Haltelinie für das Rentenniveau künftig?
Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft gesichert werden. Dies wird als Grundsatz gesetzlich normiert und so die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland gestärkt. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird für einen ersten Abschnitt bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert. Die Haltelinie entfaltet ihre Wirkung damit bis zum 30. Juni 2040. Zudem wird geregelt, dass die Bundesregierung im Jahr 2035 einen Bericht darüber vorzulegen hat, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent für einen weiteren Abschnitt ab Mitte des Jahres 2040 beizubehalten.
1.5 Welche Auswirkungen ergeben sich auf den Beitragssatz?
Um das künftige Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, werden auch höhere Beiträge zur Rentenversicherung notwendig sein. Der aktuelle Rentenversicherungsbeitragssatz liegt mit 18,6 Prozent seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau und wird nach den aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2027 stabil bleiben. Längerfristig wird der Beitragssatz aufgrund des demografischen Wandels steigen, aber bei weitem nicht so stark, wie noch vor einiger Zeit erwartet, weil die künftige demografische Entwicklung mittlerweile deutlich günstiger eingeschätzt wird. Mit der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird verhindert, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 auf unter 45 Prozent absinkt. Die Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bringt also höhere Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner und erfordert daher höhere Beitragssätze. Bis zum Jahr 2030 ist nur ein geringfügig höherer Beitragssatz erforderlich, langfristig bis zum Jahr 2045 steigt der Beitragssatz um knapp einen Prozentpunkt stärker an. Dabei wird der Anstieg durch die erwarteten Ausschüttungen von jährlich durchschnittlich 10 Milliarden Euro aus dem künftigen Generationenkapital ab dem Jahr 2036 langfristig um 0,3 bis 0,4 Beitragssatzpunkte gedämpft.
Die bereits Anfang der 2000er Jahre festgelegten Beitragssatzobergrenzen von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 werden auch zukünftig deutlich unterschritten. Sogar in der Zeit nach 2030, wenn die Auswirkungen des demografischen Wandels ihren Höhepunkt erreichen, liegt der Beitragssatz nach den aktuellen Vorausberechnungen nur sehr geringfügig über diesem Wert. Damit fällt der Beitragssatzanstieg deutlich geringer aus, als von vielen bisher erwartet wurde.
1.6 Was ist das Generationenkapital?
Das Generationenkapital ist eine neue, zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, das heißt, der aufgebaute Kapitalstock soll dauerhaft bestehen bleiben. Daher sollen auch nur die Erträge aus der Kapitalanlage – und nicht die Substanz des Kapitalstocks – als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden.
1.7 Wie sollen die Erträge des Generationenkapitals erwirtschaftet werden?
Die Stiftung Generationenkapital soll die zur Verfügung gestellten Mittel (Darlehen und Eigenmittel) renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt anlegen. Im Hinblick auf die gewährten Darlehen des Bundes wird die Renditedifferenz zwischen höher rentierlichen Investments am Kapitalmarkt und niedriger verzinsten Bundeswertpapieren ausgenutzt. Die so generierten Erträge bleiben zunächst investiert und erst ab dem Jahr 2036 sind daraus Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird ab Mitte der 2030er Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden. Im Jahr 2029 wird überprüft, ob die Zielgrößen für den ergänzenden Finanzierungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Generationenkapital voraussichtlich erreicht werden können und welche Maßnahmen ggf. zur Ertragssicherung des Generationenkapitals vorgeschlagen werden müssen.
1.8 Wer verwaltet das Generationenkapital?
Das Generationenkapital soll als dauerhafter Fonds von einer neuzugründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Deren Vorstand entscheidet über die Anlage der Mittel im Rahmen einer Anlagerichtlinie des Bundes. Der Vorstand wird von einem Stiftungskuratorium beaufsichtigt. Für den Aufbau der Stiftung sollen die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierten öffentlichen Vermögensverwalter voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2026 genutzt werden.
2. FAQs zur dauerhaften Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent
2.1 Was bedeutet das konstante Rentenniveau?
Durch die Fortgeltung der sogenannten Niveauschutzklausel in der Rentenanpassungsformel wird sichergestellt, dass das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) über das Jahr 2025 hinaus mindestens 48 Prozent beträgt. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt. Rein technisch erfolgt die Umsetzung der Haltelinie für das Rentenniveau über die Bestimmung des Rentenwerts: In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel greift, wird der aktuelle Rentenwert jeweils so festgelegt, dass das Rentenniveau den Wert 48 Prozent erreicht.
2.2 Warum brauchen wir die Haltelinie für das Rentenniveau?
Bei dieser Haltelinie handelt es sich um eine Untergrenze für das sogenannte Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern). Sie soll die Verlässlichkeit der Rentenversicherung stärken und auch für jüngere Generationen Planungssicherheit geben: Alle Beteiligten in der Rentenversicherung bekommen verbindliche Rahmenbedingungen, auf die sie bauen können. Es wird sichergestellt, dass das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent gehalten wird. Ohne diese Haltelinie würde das Niveau – nach aktuellen Zahlen – ab 2027 unter 48 Prozent und längerfristig sogar unter 45 Prozent sinken.
2.3 Wie lange gilt die Haltelinie für das Rentenniveau künftig?
Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft gesichert werden. Dies wird als Grundsatz gesetzlich normiert und so die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland gestärkt. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird für einen ersten Abschnitt bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert. Die Haltelinie entfaltet ihre Wirkung damit bis zum 30. Juni 2040. Zudem wird geregelt, dass die Bundesregierung im Jahr 2035 einen Bericht darüber vorzulegen hat, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau von 48 Prozent für einen weiteren Abschnitt ab Mitte des Jahres 2040 beizubehalten.
2.4 Was bedeutet die Niveauverlängerung für die Rentnerinnen und Rentner in Euro und Cent?
Nach geltendem Recht würde das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 auf 44,9 Prozent absinken. Durch die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird dieses Absinken verhindert, wovon die künftigen Rentnerinnen und Rentner profitieren. Dadurch fällt eine Rente im Jahr 2040 von beispielsweise 1.500 Euro um nahezu 100 Euro höher aus. Das sind gut 6 Prozent mehr Rente als ohne dieses Rentenpaket. Von der Haltelinie für das Rentenniveau profitieren damit insbesondere künftige Rentner, also die heutigen Beitragszahler.
2.5 Was ist das Rentenniveau und was bedeutet das für meine Rente?
Das sogenannte Rentenniveau wird im Gesetz als „Sicherungsniveau vor Steuern“ bezeichnet und ist eine standardisierte Kenngröße, welche die Entwicklung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitablauf abbildet. Dieses Niveau ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Die zu zahlenden Sozialbeiträge auf die Rente und den Lohn werden dabei abgezogen. Die sogenannte Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung mit Durchschnittsverdienst. Vereinfacht ausgedrückt wird mit dem Rentenniveau gezeigt, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln.
Das Rentenniveau ist eine Kennzahl für die Leistungsfähigkeit des Rentensystems insgesamt, sagt jedoch nichts über die individuelle Rentenhöhe aus, die sich vor allem nach der Höhe der während des gesamten Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen richtet.
Die individuelle Altersrente ergibt sich insbesondere aus der Anzahl der im Erwerbsleben insgesamt gesammelten Entgeltpunkte, die mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der aktuelle Rentenwert wird künftig mit den jährlichen Rentenanpassungen so festgelegt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent genau getroffen wird. Im Ergebnis werden die Renten damit künftig so angepasst, dass sie der Lohnentwicklung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Sozialabgaben auf Löhne und Renten entsprechen.
2.6 Wird meine Rente 48 Prozent meines letzten Gehaltes betragen?
Das Rentenniveau beschreibt einen Modellfall, der nicht auf das letzte Gehalt vor dem Renteneintritt abstellt. Die modellhaft berechnete standardisierte Kenngröße Rentenniveau dient dazu, die Entwicklung des Leistungsniveaus der Rentenversicherung im Zeitablauf in abstrakter Form abzubilden. Sie dient aber nicht dazu, Aussagen über individuelle Rentenansprüche zu treffen.
Die Höhe der individuellen Rentenansprüche hängt von den Versicherungszeiten, den im Zeitablauf versicherten Einkommen und damit insbesondere von den gezahlten Beiträgen sowie dem Alter bei Renteneintritt ab. Denn die Rente ist ein Spiegelbild des gesamten individuellen Erwerbslebens. Es finden sich darin sowohl die häufig niedrigeren Verdienste der ersten Berufsjahre als auch die höheren Verdienste der letzten Jahre vor der Rente, aber zum Beispiel auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder der Krankheit wieder.
Das Rentenniveau ist also nicht – wie oftmals irrtümlich angenommen – der Wert, der das Verhältnis der monatlichen Rente zum letzten Verdienst vor dem Beginn der Rente in konkreten, individuellen Fällen zum Ausdruck bringt.
2.7 Wie wirkt sich die Haltelinie für das Rentenniveau auf bereits bestehende Anwartschaften aus?
Die bestehenden Anwartschaften bzw. die Rentenansprüche der Versicherten werden in Entgeltpunkten gemessen. Bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts (2022: 42 053 Euro) wird den Versicherten für ihre Beitragszahlung des jeweiligen Jahres ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Liegt der Verdienst über (bzw. unter) dem Durchschnitt werden entsprechend mehr (bzw. weniger) Entgeltpunkte gutgeschrieben. Dieses Verfahren zur Ermittlung der Anwartschaften ist unabhängig von der Haltelinie für das Rentenniveau (Niveauschutzklausel).
Die im gesamten Versicherungsleben gesammelten Entgeltpunkte werden ab Renteneintritt mit dem aktuellen Rentenwert bewertet. Dieser fällt durch die Wirkung der Haltelinie für das Rentenniveau grundsätzlich höher aus als nach geltendem Recht. Damit erhöht sich der materielle Wert aller Rentenansprüche, egal ob bereits erworben oder noch zu erwerben.
2.8 Steigen meine Rentenversicherungsbeiträge, um das Rentenniveau von 48 Prozent halten zu können?
Ja, um das künftige Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, werden auch höhere Beiträge zur Rentenversicherung notwendig sein. Der aktuelle Rentenversicherungsbeitragssatz liegt mit 18,6 Prozent seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau und wird nach den aktuellen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2027 stabil bleiben. Längerfristig wird der Beitragssatz aufgrund des demografischen Wandels steigen, aber bei weitem nicht so stark, wie noch vor einiger Zeit erwartet, weil die künftige demografische Entwicklung mittlerweile deutlich günstiger eingeschätzt wird. Mit der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird verhindert, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 auf unter 45 Prozent absinkt. Die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bringt also höhere Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner und erfordert daher höhere Beitragssätze. Bis zum Jahr 2030 ist nur ein geringfügig höherer Beitragssatz erforderlich, langfristig bis zum Jahr 2045 steigt der Beitragssatz um knapp einen Prozentpunkt stärker an. Dabei wird der Anstieg durch die erwarteten Ausschüttungen von jährlich durchschnittlich 10 Milliarden Euro aus dem künftigen Generationenkapital ab dem Jahr 2036 langfristig um 0,3 bis 0,4 Beitragssatzpunkte gedämpft.
Die bereits Anfang der 2000er Jahre festgelegten Beitragssatzobergrenzen von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 werden auch zukünftig deutlich unterschritten. Sogar in der Zeit nach 2030, wenn die Auswirkungen des demografischen Wandels ihren Höhepunkt erreichen, liegt der Beitragssatz nach den aktuellen Vorausberechnungen nur sehr geringfügig über diesem Wert. Damit fällt der Beitragssatzanstieg deutlich geringer aus, als von vielen bisher erwartet wurde. Um diese Beitragssatzentwicklung einzuordnen bietet sich auch ein Blick über die Grenzen Deutschlands an: So liegt der Beitragssatz in Österreich mit 22,8 Prozent bereits heute deutlich über dem langfristig erwarteten Wert für Deutschland.
2.9 Wird die Stabilisierung des Rentenniveaus auch vor dem Hintergrund des damit einhergehenden höheren Beitragssatzes von der Bevölkerung begrüßt?
Nach einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft hat sich der überwiegende Teil der Befragten gegen eine Absenkung des Rentenniveaus ausgesprochen. Dabei nimmt der weit überwiegende Teil der Befragten eine Beitragssatzsteigerung in Kauf, um eine Absenkung des Rentenniveaus zu verhindern. Auch Maßnahmen wie eine Anhebung des Rentenalters haben die Befragten abgelehnt.
Insgesamt erscheint das Ergebnis der Befragung logisch und folgerichtig, denn die Beitragszahler von heute sind die Rentenbezieher von morgen. Das Versprechen der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine angemessene Absicherung im Alter muss auch für künftige Generationen gelten. Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, die heute und in Zukunft wegen der demografischen Entwicklung höhere Beiträge zahlen müssen, nicht noch zusätzlich eine Absenkung des Rentenniveaus in Kauf nehmen müssen. Wenn die Beibehaltung des Rentenniveaus durch einen überschaubaren zusätzlichen Beitragssatzanstieg von knapp einem Prozentpunkt finanzierbar ist, ist es richtig, alles zu tun, um das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren und dennoch bezahlbar zu halten.
2.10 Wie funktioniert die Rentenanpassung zukünftig?
Wenn der aktuelle Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent durch die bislang geltende Rentenanpassung erreicht hat, erfolgt die Rentenanpassung in den darauffolgenden Jahren nach dem Mindestsicherungsniveau. Dann wird die Rentenanpassung so festgelegt, dass mit dem aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent genau getroffen wird. Damit folgt die Rentenanpassung nur noch der Lohnentwicklung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Sozialabgaben auf Löhne und Renten. Diese Anpassungsmethodik, die ab einer ansonsten eintretenden Unterschreitung des Mindestsicherungsniveaus greifen wird, wurde bereits mit dem Rentenpaket I im Jahr 2022 eingeführt. Sie gilt nun aber nicht mehr nur bis zum Jahr 2025, sondern bis zum 1. Juli 2039.
Gegenüber der bisher angewendeten Anpassungsformel führt die neue Methodik zu mehr Transparenz bei der Berechnung der Rentenanpassung. Die sogenannten Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor sowie sogenannter Beitragssatzfaktor) kommen dann nicht mehr zur Anwendung.
2.11 Gibt es auch weiterhin eine Rentengarantie und den Nachholfaktor?
Auch bei der Rentenanpassung nach Mindestrentenniveau gilt – wie bisher auch – die sogenannte Rentengarantie. Das heißt, eine Minderung des aktuellen Rentenwerts und damit eine Senkung der Bruttorenten ist gesetzlich ausgeschlossen.
Die Rentengarantie könnte z. B. zur Anwendung kommen, wenn die Bruttolöhne sinken. Die Renten blieben dann dennoch unverändert. Das Rentenniveau – das Verhältnis der (geringeren) Löhne zu den (konstanten) Renten würde dann sogar steigen. Im darauffolgenden Jahr würde die Rentenanpassung wieder nach dem Mindestsicherungsniveau erfolgen, das Rentenniveau dann also wieder 48 Prozent betragen. Eine unterbliebene Rentenminderung würde somit – wenn die Löhne dann entsprechend steigen – im Folgejahr wieder ausgeglichen. Dies entspricht der grundsätzlichen Wirkungsweise des Nachholfaktors.
3. FAQs zu den weiteren rententechnischen Neuregelungen
3.1 Warum wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage angehoben?
Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage liegt derzeit bei 0,2 Monatsausgaben. Wenn die Nachhaltigkeitsrücklage in den kommenden Jahren bis zur Untergrenze abschmilzt, kann es zu unterjährigen Liquiditätsengpässen bei der Rentenversicherung (RV) kommen. Ursache ist, dass die Einnahmen und Ausgaben der RV unterjährig ungleich verteilt sind.
Mit der Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf das 0,3fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe werden künftige unterjährige Liquiditätsengpässe deutlich unwahrscheinlicher. Dies stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung.
3.2 Warum werden die Bundeszuschüsse geändert und wie wirkt sich das aus?
Die Vorschriften zu den Bundeszuschüssen an die gesetzliche Rentenversicherung wurden vom Bundesrechnungshof als kompliziert und intransparent kritisiert. Daher werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet und transparenter gestaltet. Es werden zudem umfangreiche redaktionelle Bereinigungen vorgenommen, z. B. Streichung der veralteten Beträge der Bundeszuschüsse und Vereinheitlichung der Formulierungen für deren Fortschreibung.
Die Fortschreibung des allgemeinen Bundeszuschusses erfolgt künftig mit der Veränderung des tatsächlichen Beitragssatzes. Bisher muss hierfür ein fiktiver Beitragssatz, der sich ohne Berücksichtigung des zusätzlichen und ergänzenden Bundeszuschusses ergäbe, angewendet werden. Diese Änderung führt längerfristig zu einem etwas höheren allgemeinen Bundeszuschuss, wenn der Beitragssatz im Zeitverlauf angehoben werden muss.
Bisher werden die in den 2000er Jahren eingeführten Minderungsbeträge des allgemeinen und des ergänzenden Bundeszuschusses bei deren Fortschreibung nicht berücksichtigt, so dass diese Minderungsbeträge nominal konstant bleiben. Diese Nichtberücksichtigung soll aufgehoben werden, so dass diese Minderungsbeträge nicht länger im Gesetz genannt werden müssen. Dabei wird auch die Regelung zur Überprüfung des Minderungsbetrags beim allgemeinen Bundeszuschuss anhand der tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Begrenzung der beitragsfreien Sonn- und Feiertagszuschläge sowie der Anhebung des pauschalen Beitragssatzes bei Minijobs aus dem Jahr 2006 aufgehoben. Diese Überprüfung konnte mangels statistischer Daten nie umgesetzt werden.
Durch die Streichung der Minderungsbeträge bei der Fortschreibung fallen die Bundeszuschüsse bereits kurzfristig geringfügig niedriger aus, weil die Minderungsbeträge nun dynamisiert werden (also mehr abgezogen wird). Langfristig überwiegt für die Rentenversicherung der positive Effekt aus der Streichung des fiktiven Beitragssatzes bei der Fortschreibung des allgemeinen Bundeszuschusses.
4. FAQs zum Generationenkapital
4.1 Was ist das Generationenkapital?
Das Generationenkapital ist eine neue, zusätzliche Komponente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, das heißt, der aufgebaute Kapitalstock soll dauerhaft bestehen bleiben. Daher sollen auch nur die Erträge aus der Kapitalanlage – und nicht die Substanz des Kapitalstocks – als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden.
4.2 Woher kommt das Geld für das Generationenkapital?
Das Generationenkapital hat verschiedene Finanzierungsquellen. Zum einen soll dieses für die Anlagen am Kapitalmarkt Darlehen des Bundes erhalten, deren Betrag jährlich ansteigt. Zum anderen kann der Bund Eigenmittel in Form von Barmitteln und Vermögenswerte an das Generationenkapital übertragen. Bei der darlehensfinanzierten Zuführung zum Stiftungsvermögen handelt es sich um finanzielle Transaktionen im Sinne von § 3 des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes (Artikel-115-Gesetz – G 115), die das Finanzvermögen des Bundes nicht verändern und nicht auf die Einhaltung der Kreditgrenzen des Artikel 115 des Grundgesetzes angerechnet werden.
4.3 Woher kommen die Erträge aus dem Generationenkapital?
Die Stiftung Generationenkapital soll die zur Verfügung gestellten Mittel (Darlehen und Eigenmittel) renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt anlegen. Im Hinblick auf die gewährten Darlehen des Bundes wird die Renditedifferenz zwischen höher rentierlichen Investments am Kapitalmarkt und niedriger verzinsten Bundeswertpapieren ausgenutzt. Die so generierten Erträge bleiben zunächst investiert und erst ab dem Jahr 2036 sollen daraus Ausschüttungen an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden.
4.4 Steigen meine Rentenbeiträge durch das Generationenkapital?
Im Gegenteil: Das Generationenkapital trägt dazu bei, dass die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen, als dies ohne die Erträge des Generationenkapitals der Fall wäre.
4.5 Wird das Geld der Rentenversicherten am Aktienmarkt angelegt?
Nein, es fließt kein Geld der Rentenversicherten in das Generationenkapital. Der Kapitalstock wird durch Zuführungen aus dem Bundeshaushalt in Form von Darlehen und Eigenmitteln aufgebaut.
4.6 Welche Generationen profitieren vom Generationenkapital?
Das Generationenkapital leistet einen Beitrag für die Einhaltung des Generationenvertrags. Seine Erträge sollen ab Mitte der 2030er Jahre insbesondere die jüngere Generation der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlasten. Zudem profitieren von der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau sowohl die heutigen als auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner, weil ihre Renten dadurch höher ausfallen.
4.7 Wer verwaltet das Generationenkapital?
Das Generationenkapital soll als dauerhafter Fonds von einer neuzugründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Deren Vorstand entscheidet über die Anlage der Mittel im Rahmen einer Anlagerichtlinie des Bundes. Der Vorstand wird von einem Stiftungskuratorium beaufsichtigt. Für den Aufbau der Stiftung sollen die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierten öffentlichen Vermögensverwalter voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2026 genutzt werden.
4.8 Wird das Generationenkapital nach ethischen und nachhaltigen Grundsätzen angelegt?
Ja, das Konzept steht im Einklang mit den Leitgedanken der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Insbesondere der soziale Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie wird durch den Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung positiv beeinflusst. Ökologische und ökonomische Aspekte der Nachhaltigkeitsstrategie werden berücksichtigt und in die Anlagestrategie integriert.