Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung legt für jedes Jahr die wichtigsten Werte der Sozialversicherung fest. Dazu gehören zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenze in der Arbeitslosten- und Rentenversicherung. Diese Werte bestimmen, bis zu welchem Einkommen Beiträge gezahlt werden und ab wann bestimmte Versicherungen nicht mehr verpflichtend sind. Grundlage für die Festlegung ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres. Steigen die Löhne, steigen in der Regel auch die Rechengröße.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet die Verordnung. Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf und der Bundesrat muss zustimmen. Erst danach treten die neuen Werte in Kraft. Die jährliche Fortschreibung sorgt dafür, dass Beiträge und Leistungen in allen Zweigen der Sozialversicherung an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst bleiben und verlässlich funktionieren.