Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024
Umsetzungsstand
Dokumentation
11.09.2023: Referentenentwurf