Arbeitsrecht

Ein verbindlicher EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten

Rechtsgutachten

Das Rechtsgutachten untersucht mögliche Kompetenzgrundlagen für einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten, der zwei Elemente enthält:

  1. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein soziales Grundsicherungssystem aufweisen;
  2. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung und Anpassung der Grundsicherungsleistungen festlegen.

Das Gutachten legt den Fokus auf die umfassende Prüfung der Kompetenzgrundlage des Artikels 153 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf dem Gebiet der „sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer“ für den Erlass einer EU-Richtlinie. Das Gutachten schlägt zugleich verschiedene Modelle vor, wie eine Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bereits in einer Richtlinie angelegt werden könnte.