Im Zuge der Hartz-Reform wurde seit Anfang 2003 der Zugang zu und die Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung grundlegend reorganisiert. Dies wurde im jetzt vorliegenden Endbericht evaluiert.
Für die Studie wurden Literaturanalysen, Befragungen, deskriptive Sekundärauswertungen und mikroökonometrische Methoden der quantitativen Wirkungsanalyse verwendet. Zur Beachtung des Gender Mainstreaming Ansatzes wurden die Auftragnehmer vertraglich verpflichtet.
Mit Hilfe von Bildungsgutscheinen als neuem Zugangsinstrument sowie der Einführung eines veränderten Qualitätsmanagements sollten Kundenautonomie, Wettbewerb und Qualität der beruflichen Weiterbildung nachhaltig verbessert werden. Die Ergebnisse der quantitativen Wirkungsanalyse zeigen, dass dies im Großen und Ganzen gelungen ist, auch wenn das Potenzial zur Steigerung der Effektivität beruflicher Weiterbildung noch nicht ausgereizt ist.
Weniger positiv fällt die Diagnose im Hinblick auf die Reform der so genannten Transferleistungen aus. Mit Hilfe von Transferleistungen sollen Arbeitnehmer/innen, die im Zuge von betrieblichen Umorganisationen von Entlassung bedroht sind, beim Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis unterstützt werden. Das Ziel besteht in der Vermeidung von offener Arbeitslosigkeit. Die Ergebnisse der quantitativen Wirkungsanalyse zeigen jedoch, dass die Betroffenen im Durchschnitt nicht schneller in ein neues Beschäftigungsverhältnis einmünden wie vergleichbare Arbeitnehmer/innen, die auf der Suche nach einem neuen Job auf herkömmliche Weise durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden.
Durchgeführt wurde die Arbeit von einem Forschungskonsortium aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, dem infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft, Bonn und dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn. Die Federführung lag beim IZA.
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