Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2002 aufgefordert, die Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz-Kommission) zu evaluieren und nach drei Jahren erste belastbare Ergebnisse vorzulegen. Dieser Aufforderung wurde bezogen auf die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch Zuleitung des Berichts 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission mit dem Titel Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Februar 2006 nachgekommen.
Der Bericht 2006 - ebenfalls mit dem Titel Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - beruht auf einer eigenständigen Entscheidung des damaligen BMWA, den Beobachtungszeitraum der Evaluation im Rahmen der Ressortforschung um ein Jahr zu verlängern. Deshalb ist der Bericht nunmehr als Ressortforschungsbericht des BMAS am 20. Dezember 2006 im Kabinett behandelt worden.
Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende, war nicht Gegenstand der dem Bericht zugrunde liegenden Untersuchungen. Dazu werden gesonderte Untersuchungen durchgeführt.