Eine funktionierende Sozialpartnerschaft schafft einen wichtigen Interessenausgleich. Dafür braucht es starke Institutionen, sowohl im betrieblichen als auch im politischen Setting, flankiert von Strukturen zur individuellen Beratung. Die Interessenvertretung der Beschäftigten ist jedoch auf verschiedenen Ebenen rückläufig. In der vorliegenden Expertise ist untersucht worden, inwieweit Arbeitskammern die Interessenvertretung von Beschäftigung stärken könnten. Der Bericht dokumentiert die konkrete Rolle von existierenden Arbeitskammern in Bremen, im Saarland, in Österreich und in Luxemburg im Gefüge der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und wertet bisherige Erfahrungen aus. Eine Einschätzung der Potenziale dieser Kammern erfolgt auch vor dem Hintergrund ihres Verhältnisses zu den Gewerkschaften sowie ihrer Beiträge zur Politikberatung und -gestaltung.
Arbeitsrecht