Auf der Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat sich Anfang 2009 der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) konstituiert. Dieses pluralistisch aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, gesetzlichen Unfallversicherung und aus weiteren fachkundigen Personen aus Wissenschaft und Praxis besetzte Gremium berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu arbeitsmedizinischen Fragen. Eine wichtige Aufgabe ist die Konkretisierung der ArbMedVV. Zudem spricht der AfAMed arbeitsmedizinische Empfehlungen darüber aus, wie die Betriebe weitere Gesundheitsvorsorge betreiben können.
Die abgestimmten Regeln, Empfehlungen und Verlautbarungen des AfAMed sind das Ergebnis eines ausgiebigen, auf möglichst breiten Konsens zielenden Dialogs, der Kenntnisse und Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis sowie der vertretenen Interessengruppen einbezieht. Die Regeln und Empfehlungen fußen auf Erfahrungswissen, das dem Stand der Arbeitsmedizin entspricht, und beschreiben gute und angemessene Vorgehensweisen für die betriebliche Praxis.
Die vorliegende Broschüre gibt anlässlich des fünfjährigen Bestehens des AfAMed einen Überblick über die geleisteten Arbeiten des AfAMed in seiner ersten Berufungsperiode.