Wer eine Förderung vom Bund und von dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält, ist verpflichtet, diese Förderung nach außen sichtbar zu machen. Dies geschieht durch die Verwendung des Förderhinweises, also des Fördersatzes und der entsprechenden Förderlogos (Bildwortmarken).
Als Standardwerk beinhaltet das Grafik-Handbuch alle wichtigen Vorgaben zu den im Rahmen der ESF-Förderung einzusetzenden Bildwortmarken (Logo des zuständigen Bundesministeriums, ESF-Logo des Bundes und EU-Logo) und zum ESF-Claim.
In Kürze steht das Handbuch auch als Printversion zur Verfügung.