Einmal im Jahr hat das BMAS als Verwaltungsbehörde für den ESF in Deutschland der Europäischen Kommission den Umsetzungsstand zu berichten. Es ist eine umfangreiche Bilanz über detaillierte und umfangreiche Zielwerte, die sich recht sperrig liest. Um denjenigen, die am ESF interessiert sind, aber nicht ganz so tief einsteigen möchten, einen schnellen und trotzdem breiten Überblick geben zu können, wird ergänzend eine Bürgerinformation erstellt.
Die gesamte Bilanz, der sogenannte Durchführungsbericht, wird nach der Abnahme durch die Europäische Kommission ebenfalls veröffentlicht.
Die EU-KOM hat den Durchführungsbericht 2018 am 13.08.2019 final abgenommen. Gemäß Artikel 50 Absatz 9 der AllgVO wird der Bericht entsprechend - nachstehend in der Anlage - veröffentlicht.