Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen - erstmals und gemeinsam. Damit erhält eine entsprechende Initiative von EU-Justizkommissar Didier Reynders starken Rückenwind. Die 27 Länder einigten sich auf die Ratsschlussfolgerungen zum Thema "Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten". Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte diese im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eingebracht.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:
Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg. Erstmals haben sich alle Mitgliedstaaten gemeinsam für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen. Wir sind uns einig: Die Zeit zu handeln ist jetzt. Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen haben im 21. Jahrhundert nirgends in der Welt mehr einen Platz und gehören entschlossen bekämpft. Die Europäische Union trägt als Friedensprojekt und als weltweit größter Binnenmarkt eine besondere Verantwortung für gute Arbeit weltweit. Wir brauchen ein ehrgeiziges europäisches Sorgfaltspflichtengesetz, um diese Standards verbindlich festzulegen.
Alle Mitgliedstaaten stimmen überein, dass gesetzliche Vorgaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in eine kohärente EU-Strategie eingebettet sein sollten, um internationale Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards besser durchzusetzen. Sie formulieren drei zentrale Forderungen an die EU-Kommission:
- Die Kommission soll einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorlegen, der unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten regelt.
- Die Kommission soll einen umfassenden Aktionsplan vorlegen, der einen verbindlichen Sorgfaltsstandard kombiniert mit Unterstützung für europäische Unternehmen. So sollen beispielsweise einheitliche Qualitätskriterien für nationale Aktionspläne 'Wirtschaft und Menschenrechte' erarbeitet sowie europäische Branchendialoge initiiert werden.
- Die 'Decent Work Agenda‘ der EU von 2006 soll erneuert werden. Dies stärkt entsprechende Pläne von Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit.
Die Schlussfolgerungen sind hier zu finden.