Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) beschlossen.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Mit dem Rentenpakt sichern wir das Kernversprechen unseres Sozialstaates neu ab, er gewährleistet Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Generationen: Wir halten das Rentenniveau stabil und sorgen dafür, dass es wieder stärker der Lohnentwicklung folgt. Auch die Jüngeren profitieren, weil der Rentenpakt garantiert, dass der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent steigt. Wir stärken die gesellschaftliche Solidarität, indem wir Kindererziehung besser honorieren und diejenigen, die ihren Job krankheitsbedingt aufgeben müssen, besser absichern. Beschäftigte, die wenig verdienen, werden künftig stärker bei Sozialabgaben entlastet. Und weil gutes Leben im Alter eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, nehmen wir für den Rentenpakt zusätzliches Steuergeld in die Hand. Das ist ein Neustart für mehr Verlässlichkeit in der Rente.
Das Gesetz hat vier Kernelemente:
Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2025 garantiert
- Das Sicherungsniveau wird bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent gehalten. Hierfür wird die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird (Haltelinie I).
- Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II).
- Da die Stabilisierung des Systems der Altersvorsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, übernimmt der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Hierfür wird im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert. Zusätzlich wird eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 eingeführt, um eine bessere Beitragssatzverstetigung zu erreichen.
Die Infografik „Doppelte Sicherheitslinie“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veranschaulicht die doppelte Haltelinie, die das Rentenniveau sichert und die Beiträge bis 2025 stabilisiert (Stand 2018).
Das Rentenniveau soll danach nicht unter die Haltelinie von 48 % sinken; sie würde ab etwa 2022 in Kraft treten.
Prognostiziertes Rentenniveau nach geltender Rechtslage (ohne Haltelinie) | ||||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
48,4 % | 48,2 % | 48,1 % | 48,0 % | 47,9 % | 47,5 % | 47,0 % |
Die Rentenbeiträge sollen die Haltelinie von 20 % nicht übersteigen; sie würde ab etwa 2025 in Kraft treten.
Prognostizierte Rentenbeiträge nach geltender Rechtslage (ohne Haltelinie) | |||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
18,6 % | 18,6 % | 18,6 % | 18,6 % | 19,3 % | 19,9 % |
Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung
Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.
Die Infografik „Verbesserte Erwerbsminderungsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt den folgenden Sachverhalt schematisch auf:
Neu ab 01.01.2019: Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus den Beitragszahlungen bis zum Eintritt der Erwerbsminderung und von dort an im Jahr 2019 bis zur aktuell gültigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten (=Zurechnungszeit). Anschließend wird die Zurechnungszeit schrittweise auf 67 Jahre verlängert.
Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
Mütter oder Väter erhalten für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet. Davon profitieren schon allein knapp zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Die Infografik „Mütterrente – Wer Kinder erzogen hat, ist anständig abgesichert“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt in einer Beispiel-Rechnung die Absicherung von Müttern.
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wurden bisher pro Monat und Kind 64 Euro brutto angerechnet, ab 2019 80 Euro brutto pro Monat und Kind.
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden 96 Euro brutto pro Monat und Kind angerechnet.
Es handelt sich um eine Beispiel-Rechnung für den an 01.01.2019 gültigen Wert für einen Entgeltpunkt (West), entspricht rund 32 Euro. Ein Entgeltpunkt (Ost) entspricht rund 30,70 Euro.
Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen
Die bisherige "Gleitzone" wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) zum "Übergangsbereich" für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeweitet. Beschäftigte in diesem Bereich werden stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen. Davon profitieren bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte.
Zur Entlastung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern bei den Sozialabgaben wird die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 Euro bis 850,00 Euro verringerte Arbeitnehmerbeiträge zahlen, zu einem „Übergangsbereich“ zwischen geringfügiger Beschäftigung und dem Einsetzen der vollen Beitragslast auf Arbeitnehmerseite weiterentwickelt. Die bisherige Obergrenze von 850 Euro wird auf 1.300 Euro angehoben.
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge von Geringverdienerinnen und Geringverdienern im Übergangsbereich nicht mehr zu niedrigeren Rentenleistungen führen.
Hören Sie die Pressekonferenz als Audiomitschnitt:
Rentenpakt: Gerechtigkeit für alle Generationen