Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter gut abgesichert sein, das ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dabei das tragende Fundament dieser Absicherung. Damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auch weiterhin auf das System vertrauen können und gleichzeitig finanziell nicht übermäßig belastet werden, bedarf es immer wieder Anpassungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz sowie dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz wird vor allem die finanzielle Absicherung für Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert.