Beim Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen macht Deutschland Fortschritte, auch wenn es in manchen Bereichen noch erkennbaren Nachholbedarf gibt. Das ist nach Ansicht der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, das Ergebnis der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, die sechs Jahre nach Inkrafttreten der Konvention am 26. und 27. März 2015 vor dem UN-Ausschuss in Genf stattfand und deren Ergebnisse am 17. April veröffentlicht wurden.
Gabriele Lösekrug-Möller:
Deutschland ist auf gutem Weg zu mehr Inklusion. Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir gehen in die richtige Richtung, auch wenn wir das Tempo dorthin noch deutlich erhöhen müssen. Dabei bleibt Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich Staat und Gesellschaft stellen müssen. Viele Empfehlungen sind deshalb Rückenwind für zentrale behindertenpolitische Vorhaben der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode. Ich möchte hier nur die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts und die Anpassung des Behinderungsbegriffs beispielhaft nennen. Sie unterstützen unsere Bemühungen zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes und bei der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes und geben uns wichtige Anstöße zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Selbstverständlich werden wir die Empfehlungen des UN-Ausschusses jetzt sehr genau prüfen. In dieser Pflicht sehe ich alle staatlichen Ebenen, insbesondere auch die Bundesländer. Auch die Zivilgesellschaft bleibt gefordert, wenn Inklusion gelingen soll.
In der Einführung zu den Empfehlungen des Ausschusses wird der fruchtbare Dialog mit der deutschen Delegation gewürdigt und ausdrücklich Größe, Zusammensetzung (Bund und Länder) und die hochrangige Besetzung positiv erwähnt. Der Ausschuss spricht in seinen Empfehlungen eine Vielzahl von Punkten an. Hier eine Auswahl:
Positiv hervorgehoben werden grundsätzlich die
- Entwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK auf Bundesebene,
- Funktion des/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
- Änderungen im Personenbeförderungsgesetz
- und die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache.
Folgende Maßnahmen mahnt der Ausschuss u.a. gegenüber Deutschland an:
- die Bewusstseinsbildung auf Bundes- und Länderebene für die Rechte aus der UN-BRK
- die Überarbeitung des Behinderungsbegriffs
- die Verbesserung der Einbeziehung der Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben
- die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem regulären Arbeitsmarkt, insbes. für Frauen mit Behinderungen
- die Überprüfung der Einkommenssituation von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf ihre Bedarfe und ihre Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben
- eine Strategie zum Schutz von Mädchen und Frauen mit Behinderungen vor Gewalt in allen privaten und öffentlichen Bereichen, Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle
- eine Reform des Betreuungsrechts
- die Entwicklung einer Strategie zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems
- die Abschaffung aller Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht aus 18 internationalen Expertinnen und Experten. Die Empfehlungen des Ausschusses sind unter diesem Link veröffentlicht. Eine deutsche Übersetzung der Empfehlungen wird derzeit erstellt, dies wird jedoch voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht.