Am 12. und 13. November 2025 fand die Tagung "Großschadensereignisse aus Sicht des SGB XIV" statt. Die zweitägige Veranstaltung wurde von Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eröffnet.
Zahlreiche Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft identifizierten die sich bei Großschadensereignissen stellenden Aufgaben und erörterten mögliche Lösungswege. Das SGB XIV bietet eine Vielzahl von Leistungen für Opfer von Gewalttaten. Das Gesetz ist jedoch im Grundsatz auf Hilfe nach Ereignissen mit einzelnen oder nur wenigen Geschädigten ausgerichtet. Für deren Bewältigung sind auch die umsetzenden Behörden ausgestattet. Wie aber kann sichergestellt werden, dass die Leistungen des SGB XIV die Menschen auch dann rasch und bedarfsgerecht unterstützen können, wenn eine Tat zahlreiche Opfer gefordert hat?
Ein Ergebnis der Tagung ist, die Leistungen des SGB XIV, insbesondere bei den unterstützenden Menschen und Institutionen (beispielsweise Ersthelfende oder Polizeibehörden), bekannter zu machen. Opfer und Geschädigte sollten zudem von Bürokratie und Mehrfachbefragungen entlastet werden. In diesem Zusammenhang wurden auch datenschutzrechtliche Fragen behandelt und rechtskonforme und zugleich pragmatische Ansätze erörtert.
Ein vielfacher Wunsch war die strukturierte Kooperation – auch länderübergreifend – zwischen den Leistungsträgern. Ein unter den Ländern abgestimmtes Konzept, das im Notfall aus der Schublade gezogen werden könne, wurde als möglicher Lösungsweg erkannt.
Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird Ende November 2025 mit Mitarbeitenden der Versorgungsverwaltung der Länder in Bonn fortgesetzt.