Informationen zum Gesetzentwurf und Schwerpunkte der Neuregelung
Ausgangslage
Barrierefreiheit ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens teilhaben können − wie alle anderen auch. Immer noch hindern physischen oder kommunikative Barrieren Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung daran, am Alltagsleben teilzunehmen wie ihre Mitmenschen. Das hat auch Auswirkungen auf ihre Familienangehörigen und Freunde, weil die gemeinsame Alltagsgestaltung und das soziale Miteinander schwerfallen, manchmal sogar unmöglich sind. Betroffen sind viele: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung, deutlich mehr als die Hälfte von ihnen hat eine Schwerbehinderung.
Zielsetzung
Ziel des Gesetzes ist ein besserer Zugang für Menschen mit Behinderungen – auch im privatrechtlichen Raum. Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet seit über zwanzig Jahren Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes zur räumlichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Damit sorgt der Bund in seinem Bereich für ungehinderten Zugang. Weitgehend ungeregelt blieb hingegen bisher der private Bereich: Diese Lücke wird nun geschlossen. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zielt auf einen besseren Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen.
Wie wird das Gesetz in der Praxis umgesetzt?
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Gesetzes auf individuelle und praktikable Lösungen. Unternehmen sollen selbst entscheiden können, wie sie Menschen mit Behinderungen ungehinderten Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verschaffen − in der Sprache des Gesetzes: wie sie angemessene Vorkehrungen treffen. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, lassen sich Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz geltend machen. Zuvor kann für eine unbürokratische Lösung eine neutrale Schlichtungsstelle bereit. Zusätzlich Dokumentations- oder Berichtspflichten für Unternehmen entstehen mit der Neuregelung übrigens nicht -- dafür aber ein offenerer Markt mit einer breiteren Kundenbasis.
Bessere Teilhabe im öffentlichen Raum
In der behördlichen Praxis müssen künftig alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren barrierefrei sein. Sobald Behörden von einer geistigen Behinderung wissen, müssen sie Betroffene auf das Recht hinweisen, relevante Dokumente in leicht verständlicher oder Leichter Sprache erläutert zu bekommen. Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren auch die letzten baulichen Barrieren in allen Behörden des Bundes abgebaut sein.
Beispiele für angemessene Vorkehrungen in der Praxis
Luise Oberndörfer ist kleinwüchsig. Sie erreicht im Supermarkt die oberen Regale nicht. Bislang musste sie beim Einkaufen ständig fremde Menschen um Hilfe bitten. Von nun an holt ihr ein Mitarbeiter des Geschäfts die gewünschten Produkte aus dem Regal. Seit ihr Supermarkt diese Unterstützung proaktiv anbietet, ist es dort voller geworden, weil dort jetzt zum Beispiel auch viele ältere Menschen gerne einkaufen.
Charly Nguyen ist Autistin. Eine Umgebung mit vielen anderen Menschen ist für sie ein Problem. Die Möglichkeit, einen Behandlungstermin beim Arzt zu einer Zeit zu vereinbaren, wenn die Praxis geringer frequentiert ist, stellt eine angemessene Vorkehrung für Frau Nguyen dar.
Nächste Schritte
Das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes soll im Sommer 2025 im Kabinett behandelt und danach im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, siehe Gesetz und Gesetzgebungsprozess hier (Link zum Gesetz)
Barrierefreiheit ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens teilhaben können − wie alle anderen auch. Immer noch hindern physischen oder kommunikative Barrieren Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung daran, am Alltagsleben teilzunehmen wie ihre Mitmenschen. Das hat auch Auswirkungen auf ihre Familienangehörigen und Freunde, weil die gemeinsame Alltagsgestaltung und das soziale Miteinander schwerfallen, manchmal sogar unmöglich sind. Betroffen sind viele: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung, deutlich mehr als die Hälfte von ihnen hat eine Schwerbehinderung.