Bundesministerin Bärbel Bas ist am 29. August gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz und weiteren Kabinettsmitgliedern zum deutsch-französischen Ministerrat (DFMR) nach Toulon in Frankreich gereist.
Vor dem Hintergrund ihrer besonderen gemeinsamen Geschichte und ihrer tragenden Rolle im europäischen Einigungsprozess tragen Deutschland und Frankreich eine besondere Verantwortung für den erfolgreichen Wandel und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Diese Herausforderungen lassen sich nur durch abgestimmtes und entschlossenes gemeinsames Handeln bewältigen. Ziel des DFMR ist unter anderem die Verabschiedung einer deutsch-französischen Wirtschaftsagenda.
Eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland, Frankreich und Europa sind nachhaltige soziale Sicherungssysteme und resiliente Arbeitsmärkte. Diese lassen sich am besten im Dialog mit den Sozialpartnern gestalten.
Bundesministerin Bas hatte dazu gemeinsam mit ihrer französischen Amtskollegin Astrid Panosyan-Bouvet bereits am 1. Juli einen deutsch-französischen Sozialgipfel ausgerichtet. Beim DFMR berichteten die beiden Ministerinnen vom Sozialgipfel und konnten bereits erste gemeinsame Ergebnisse präsentieren.
So hat die im Vertrag von Aachen verankerte deutsch-französische Expertengruppe zur Zukunft der Arbeit direkt im Anschluss eine Auftaktsitzung für eine erneuerte und verstärkte Zusammenarbeit abgehalten. Im Mittelpunkt stand das Thema "Faire Arbeitskräftemobilität".
Faire Arbeitskräftemobilität ist ein Schlüsselfaktor für einen funktionierenden Binnenmarkt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Sie hilft dabei, Arbeits- und Fachkräftebedarfe zu decken, ermöglicht Arbeitnehmern, wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen zu sammeln und eröffnet Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten. Unfaire Praktiken wie Unterbezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbeutung schaden hingegen dem Europäischen Binnenmarkt und verhindern einen fairen Wettbewerb. Mobilität sollte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer so einfach wie möglich sein. Gleichzeitig bedarf es klarer Rahmenbedingungen und einer konsequenten Durchsetzung, um sicherzustellen, dass sie auch fair ist. Dafür sollen nun durch die Expertengruppe zur Zukunft der Arbeit gemeinsame Positionen entwickelt und konkrete Projekte benannt werden, die gemeinsam aktiv unterstützt werden sollen, insbesondere auf der europäischen Ebene.
Die Expertengruppe hat sich für die weitere Zusammenarbeit in den kommenden Monaten ein ambitioniertes Arbeitsprogramm vorgenommen. Unter anderem wird sie sich als nächstes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt oder Möglichkeiten zur Steigerung der Erwerbstätigkeit insbesondere von jungen Menschen, Frauen und Älteren austauschen.