Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gesamtkonzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt und will die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler gestalten.
Das Konzept für einen effizienten und bürokratieärmeren Arbeitsschutz wird in drei aufeinander folgenden Paketen umgesetzt. Die Umsetzung des ersten Pakets ist geplant im Rahmen des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau der Bundesregierung und eines entsprechenden Kabinettsbeschlusses Anfang November. Die weiteren Reformschritte sollen im Laufe der 21. Legislaturperiode unter Beteiligung der betroffenen Akteure umgesetzt werden.
Das Konzept zielt darauf ab, die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten. Es gilt, das Arbeitsschutzrecht so zu modernisieren, dass es noch stärker als bisher auf tatsächliche Gefahrenlagen ausgerichtet wird. Insbesondere für kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) sollen praxisgerechte einfache Lösungen realisiert werden.
So soll etwa die Verpflichtung für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen, eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sollen sich auf einen Beauftragten beschränken können.
Alle Vorhaben erfolgen dabei mit Augenmaß, um das hohe Schutzniveau im Arbeitsschutz zu erhalten.
Mit der Umsetzung der im Konzept enthaltenen Vorhaben leistet der Arbeitsschutz zugleich einen Beitrag zu dem im Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 enthaltenen Auftrag zum Bürokratierückbau. Dabei geht das BMAS davon aus, dass schon die Pakete 1 und 2 zu einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von knapp 200 Millionen Euro im Jahr führen.
Hier finden Sie das Konzept.