Die Europäische Kommission hat die Halbzeitevaluierung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) gestartet. Aus EGF-Mitteln werden Beschäftigte, die im Rahmen größerer Entlassungsereignisse ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre selbständige Arbeit aufgeben müssen, bei der beruflichen Reintegration unterstützt. Seit Einführung des EGF im Jahr 2007 wurden bisher elf EGF-Förderfälle aus Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Dabei konnten 15.500 entlassene Beschäftigte mit einem Gesamtfördervolumen (EGF-Mittel) von ca. 58 Mio. Euro gefördert werden.
Im Rahmen der laufenden Halbzeitevaluierung werden die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert des EGF für den Zeitraum 2021-2027 untersucht. Die Evaluierung wird sich auf eine Bewertung der neuesten Änderungen der EGF-Vorschriften und der Durchführungsprozesse konzentrieren. Außerdem soll bewertet werden, wie und in welchem Umfang der Fonds seine Ziele erreicht hat.
Der erste Schritt der Evaluierung ist der sog. Call for Evidence (Ex-Roadmap). Der Call for Evidence ist eine öffentliche Konsultation, die der Kommission die wichtigste Gelegenheit bietet, der Öffentlichkeit und den Interessenvertretern zu erklären, warum eine Evaluierung vorbereitet wird, was sie erreichen soll und ihre Ansichten einzuholen. Im Rahmen des Call for Evidence haben alle interessierten Parteien die Gelegenheit, Feedback, empirische Nachweise, persönliche Erfahrungen oder Vorschläge zu übermitteln.
Vom 2. August bis zum 6. September 2024 können sich alle interessierten Personen auf der Website Have your Say durch Abgabe einer Stellungnahme zum EGF am Call for Evidence beteiligen.