Mit dem Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurden zwei neue Förderungen im SGB II aufgenommen: "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II). Ziel ist, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten sollen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Dafür wurden auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Jobcenter deutlich verbessert: Bis zum Jahr 2022 erhalten sie vier Milliarden Euro zusätzlich im Eingliederungstitel des SGB II.
Beide neuen Förderungen des Teilhabechancengesetzes beinhalten einen Lohnkostenzuschuss (§ 16e SGB II 24 Monate; § 16i SGB II bis zu fünf Jahre) und werden mit einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung ("Coaching") flankiert, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und mittel- bis langfristig einen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung zu begleiten.
Es zeigt sich, dass die beiden neuen Förderungen bundesweit sehr gut angenommen werden. Nach Ablauf des ersten Jahres standen bereits über 42.000 Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Davon haben etwa 34.000 Personen durch "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) eine Beschäftigung aufgenommen. Dies sind also Menschen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen des SGB II erhalten haben und in dieser Zeit nicht oder kaum beschäftigt waren. Über 8.000 langzeitarbeitslose Personen werden durch das Instrument "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) gefördert.
Bestand 16e | Bestand 16i | |
---|---|---|
Jan 19 | 200 | 2000 |
Feb 19 | 500 | 4600 |
Mrz 19 | 1000 | 7900 |
Apr 19 | 1800 | 12100 |
Mai 19 | 2800 | 16300 |
Jun 19 | 3800 | 19800 |
Jul 19 | 4600 | 22800 |
Aug 19 | 5500 | 26400 |
Sep 19 | 6400 | 28100 |
Okt 19 | 7300 | 30300 |
Nov 19 | 8000 | 32300 |
Dez 19 | 8500 | 34000 |
Jan 20 | 8800 | 34800 |
Rund 70 Prozent der Teilnehmenden der Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) sind über 45 Jahre alt und über 50 Prozent haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Personen, die mit der Förderung "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) gefördert werden sind etwas jünger, aber auch hier verfügt nur etwa jede zweite geförderte Person über eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Auch zeichnet sich mittlerweile ab, dass die Förderung nicht nur den Weg in den Arbeitsmarkt ermöglicht, sondern - abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und des Stundenumfangs der Beschäftigung - auch den Weg aus der Hilfebedürftigkeit: Etwa die Hälfte der Personen, die in eine Förderung nach § 16i SGB II eintreten, beenden ihren Leistungsbezug.
§ 16i SGB II ermöglicht es, notwendige Weiterbildungen von bis zu 3.000 Euro je Arbeitsverhältnis zu fördern. Die Weiterbildungen bedürfen dabei keiner Zertifizierung, um auf den individuellen Bedarf dieser besonders arbeitsmarktfernen Zielgruppe eingehen zu können. Notwendig kann eine Weiterbildung auch sein, wenn sie nicht im direkten Zusammengang mit der ausgeführten Tätigkeit steht, aber für die mittel- bis langfristige Integration sinnvoll ist. Laut einer Umfrage unter den Arbeitgebern haben mittlerweile bereits rund die Hälfte der Teilnehmenden eine Qualifizierung erhalten, weitere 15 Prozent der Arbeitgeber planen eine Weiterbildung konkret.
Grundlage für diesen Erfolg bildet auch das große Interesse der Arbeitgeber. Eine aktuelle Erhebung der Förderungen nach § 16i SGB II zeigt, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse überwiegend im privaten Sektor (etwa 70 Prozent) entstehen, öffentliche Arbeitgeber sind mit 19 Prozent und kirchliche Arbeitgeber mit 7 Prozent beteiligt. Über alle Sektoren hinweg, können insgesamt rund ein Drittel der Arbeitgeber den sogenannten Beschäftigungsträgern zugerechnet werden.
Von den Teilnehmenden wird insbesondere begrüßt, dass es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse handelt, deren Tätigkeiten nicht durch das Kriterium der Zusätzlichkeit eingeschränkt werden. Damit leisten sie "echte" Arbeit, was auch von ihrem privaten Umfeld positiv gewertet wird. Zudem bewerten sie die Förderdauer von bis zu fünf Jahren positiv, da sie dadurch eine längerfristige Perspektive erhalten. Gründe, weshalb bisher neun von zehn Teilnehmenden in der Förderung verbleiben.