Nach wie vor sind viele Menschen langzeitarbeitslos. Und je länger die Suche nach Arbeit andauert, desto schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Daher brauchen Langzeitarbeitslose eine individuelle und nachhaltige Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung.
Mit den beiden Förderinstrumenten (§ 16i und § 16e SGB II) als zentrale Säulen des Konzepts "MitArbeit" schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Beschäftigungs- und Teilhabechancen auf dem allgemeinen und auch auf einem Sozialen Arbeitsmarkt.