Europäische Fonds

Fragen und Antworten zur Projektverlängerung

Fragen allgemeiner Art

Ist es möglich, dass wir als Zuwendungsempfänger einen Antrag auf Verlängerung stellen, um das Teilprojekt 1 weiterzuverfolgen, bei gleichzeitiger Beendigung des Teilprojekts 2 zum 31. Dezember 2020?

Die Beendigung eines Teilprojektes zum 31. Dezember 2020 ist unter der Bedingung, dass die in ZUWES hinterlegten Einzelziele und die inhaltliche Ausrichtung des Gesamtprojektes erhalten bleibt, in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde grundsätzlich möglich.

Können die Aufgaben eines Projektpartners zukünftig auch von einer Tochtergesellschaft (zu 100 %) wahrgenommen werden?

Nein, dies ist nicht möglich.

Wir planen in 2021 die Verstetigung unseres EHAP-Projektes. Wie lange kann das Projekt verlängert werden?

In solchen Fällen kann ein Projekt längstens bis 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Kann eine Verlängerung der Frist (3. Juli 2020) für die Einreichung von Angaben für eine Projektverlängerung beantragt werden?

Nein, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Ist es möglich, dass die Projektverlängerung von einem bisherigen Teilprojektträger beantragt wird? Also nicht vom ursprünglichen Zuwendungsempfänger?

Nein, im Falle einer Aufforderung zur Einreichung eines Änderungsantrags muss der Antrag vom Zuwendungsempfänger in ZUWES II bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Ein Trägerwechsel ist nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde möglich.

Gibt es eine "Obergrenze" bezogen auf die Budgeterhöhung für eine Projektverlängerung?

Die "Obergrenze" für eine Budgeterhöhung stellen die durchschnittlichen bewilligten EHAP-Mittel pro Monat im Bewilligungsbescheid dar. Das bedeutet, dass bei der Kalkulation des Ausgaben- und Finanzierungsplans für den Zeitraum der Projektverlängerung als "Obergrenze" für eine Budgeterhöhung die durchschnittlichen Gesamtausgaben pro Monat im Bewilligungsbescheid in Ansatz gebracht werden können.

Muss für eine Projektverlängerung  ein förmlicher Antrag wie für EHAP I und EHAP II gestellt werden?

Ja, allerdings in einer vereinfachten Form. Im Falle einer Aufforderung zur Einreichung eines Änderungsantrags müssen in ZUWES II die Angaben  zu den geplanten Outputindikatoren, zur Verstetigung des EHAP-Ansatzes in kommunalen Strukturen und zur  dauerhaften Weiterführung des Projektes oder Teilen davon nach Auslaufen der Förderung sowie die geplanten Ausgaben und die Finanzierung für die Budgeterhöhung eingearbeitet und aktualisiert werden.

Muss bzw. müssen für eine Projektverlängerung

  • neue Integrationsberater*innen mit neuen Arbeitsverträgen tätig werden (oder die derzeitigen Mitarbeiter mit Verlängerung der bestehenden Arbeitsverträge),
  • neue Kooperationspartner in die Projektarbeit mit aufgenommen oder
  • neue Themenfelder in Hinsicht Beratung und Begleitung mit aufgenommen werden?

Nein, bei der Verlängerung geht es nicht um eine inhaltliche Änderung.  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in EHAP II förderfähig  waren, können weiter beschäftigt werden.

Bislang waren wir im Ziel A und B tätig. Ist es möglich, eine Weiterförderung nur noch im Ziel A zu beantragen?

Nein, bei der Verlängerung geht es nicht um eine inhaltliche Änderung.

In unserem Einzugsbereich liegen sechs Landkreisen und eine kreisfreie Stadt. Benötigen wir von allen Kommunen das Begleitschreiben schon zum 3. Juli?

Falls das Projekt in mehreren Kommunen oder Bezirken verlängert werden soll, muss grundsätzlich ein entsprechendes Begleitschreiben von jeder Kommune bzw. jedem Bezirk eingereicht werden. Alternativ kann in einem Begleitschreiben auf die Beteiligung von weiteren Kommunen oder Bezirken hingewiesen werden. In diesem Fall müssen alle beteiligten Kommunen den Inhalt des Begleitschreibens mittragen und unterschreiben.

Der aktuelle Tarifvertrag läuft zum 31. August 2020 aus. Danach wird neu verhandelt. Tariferhöhungen können derzeit nur ungenau berechnet werden, da weder die prozentuale Erhöhung noch die Zeitpunkte weiterer Erhöhungen bekannt sind. Wie sollen wir bei der Kalkulation der Personalausgaben vorgehen? Woran können wir uns hierbei orientieren?

Nur tariflich/arbeitsvertraglich vereinbarte Gehalterhöhungen und zum Zeitpunkt der Antragstellung feststehende Gehaltserhöhungen, können in die Kalkulation der Personalausgaben einfließen. Die Abrechnung der Personalausgaben erfolgt auf Basis der tatsächlich getätigten Ausgaben.

Gibt es feste Vorgaben zu Output- und Ergebnisindikatoren? Oder sollen wir uns hier an unseren bisherigen Erfahrungen/Erfolgen orientieren?

Es gibt keine festen Vorgaben zu Output- und Ergebnisindikatoren. Die geplanten Output- und Ergebnisindikatoren sollen sich an den bisherigen Erfahrungswerten und dem tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren.

Wir haben für den Projektzeitlauf 2019-2020 keine Koordinierungsstelle beantragt. Kann die Koordinierungsstelle für die Zeit der Projektverlängerung erneut beantragt werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Eine Koordinierungsstelle kann, soweit dies für die Verankerung des Projektes oder Teilen davon in kommunalen Strukturen und die dauerhafte Weiterführung nach Auslaufen der Förderung erforderlich ist, grundsätzlich für die Zeit der Projektverlängerung beantragt werden. Dabei sind der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten, sowie die Vorgaben der Förderrichtlinie zur Förderfähigkeit von Personal (Stammpersonal).

Fragen zum Ausfüllen des Formulars

Wie sollen nicht ausgegebene EHAP-Mittel aufgrund verspäteter Personaleinstellung in dem Finanzplan eintragen bzw. kenntlich gemacht werden?

In dem Textfeld zu Punkt 4 "Erläuterungen zur Sicherstellung der Kofinanzierung des Eigenanteils sowie der Stellenanteile und Eingruppierungen des Projektpersonals" soll auf die Höhe der Einsparungen hingewiesen werden.

Ist eine Beantragung von zusätzlichen Stellen im Rahmen eines Projektes möglich?

Nein, aufgrund sehr begrenzter Restmittel ist eine Beantragung zusätzlicher Stellen im Rahmen eines Projektes nicht möglich.

Wir haben bereits Mittel für die Verstetigung bei unserer Kommune für den Haushalt der Jahre 2021 und 2022 angemeldet. Die Entscheidung durch die Kommune über den Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 steht jedoch noch aus. Da noch nicht sicher ist, ob (schon) ab 2021 Haushaltsmittel für eine Verstetigung zur Verfügung stehen, stellen wir uns die Frage, ob und wie lange eine Projektverlängerung möglich ist.

In diesen Fällen stellen beantragte Haushaltsmittel für die Jahre 2021 und 2022 zu erwartende Einnahmen aus Projekttätigkeit dar, die von den geplanten Projektausgaben abzuziehen sind. Entsprechend der FAQ-Liste auf der EHAP-Homepage kann in diesen Fällen ein Projekt längstens bis 31. Dezember 2021 verlängert werden.

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