Arbeitsschutz

Bund, Länder und Unfallversicherungsträger vereinbaren koordinierten und konsequenten Arbeitsschutz gegen die Corona-Pandemie

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat eine GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz in der Corona-Epidemie beschlossen.

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit  Bund,  Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Pandemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.

Länder, Unfallversicherungsträger und Bund haben dabei vereinbart, in den nächsten Monaten bei ihrer Beratung und Aufsichtstätigkeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die Umsetzung der speziellen Regelungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu legen. Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf Abstandsregelungen, Regelungen für Lüftungssysteme und allgemeine Hygienevorschriften. Ziel ist es, Mängel konsequent abzustellen und erforderlichenfalls Rechtsverstöße auch zu sanktionieren.

Die neue Leitlinie ist mit sofortiger Wirkung in der Beratung und Überwachung der Betriebe anzuwenden und bietet den Aufsichts- sowie Präventionsdiensten eine sichere Grundlage für ihr Verwaltungshandeln. Auch die Arbeitgeber wissen damit, worauf sie sich einstellen können und müssen.

Die Vorsitzenden der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) erklären anlässlich der Verabschiedung der Leitlinie: „Die Pandemie hat uns allen eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig gesunde Arbeitsbedingungen sind. Viele Arbeitgeber haben sich den Herausforderungen zum Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten  verantwortungsvoll gestellt. Große Ausbruchsgeschehen in Betrieben mit kritischen Arbeitsbedingungen haben aber auch gezeigt, wie wichtig eine konsequente Beratung und Kontrolle des Arbeitsschutzes ist. Hier hat sich die Kooperation zwischen den Landesbehörden, den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sehr bewährt. Auch die gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern abgestimmten Regelungen sind wichtige Leitplanken für Betriebe und Unternehmen. Die klare Botschaft der SARS-CoV-2 Leitlinie ist: Die Pandemiebekämpfung muss auch am Arbeitsplatz weiter hohe Priorität haben. Dabei unterstützen wir die Arbeitgeber, werden bei Verstößen aber auch weiter konsequent eingreifen.“

Zum Hintergrund:

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist ein auf Dauer angelegtes, gesetzlich verankertes Bündnis von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ziel der GDA ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich weiterzuentwickeln,  konkrete Arbeitsschutzziele, und Beratungskonzepte zu erarbeiten und das Vorschriften- und Regelwerk weiter zu verbessern.  

Das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen von Bund, Ländern und UVT bewährt sich gerade in besonderen Gefährdungssituationen, wie sie  sich zuletzt in einigen Betrieben der Fleischwirtschaft gezeigt haben. Die Trägerorganisationen der GDA konnten hier in enger Zusammenarbeit die Lage entschärfen und die zügige Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreichen.

Die SARS-CoV-2-Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie der Sozialpartner erarbeitet.

Leitlinie, Arbeitsschutzregel und branchenspezifische Konkretisierungen sowie weitere Informationen sind zu finden unter www.gda-portal.de.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie